krisenfrei

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Rundfunkbeitrag ist illegal

Posted by krisenfrei - 11/03/2014

von Wanderer (blickvonoben

WICHTIG!!!
KOPIEREN UND VERBREITEN! FLUTET DAS NETZ MIT DIESER INFO!

Die Forderung von Rundfunkbeiträgen des Beitragsservice für die ARD, ZDF und Deutschlandradio (ehem. GEZ) ist rechtswidrig und verstößt europaweit gegen geltendes Recht. Aus diesem Grund war es den Machern dieses Schwindels auch nicht möglich, diese Abzockmethode in ein Gesetz zu gießen. Somit blieb den Halsabschneidern nichts anderes übrig, als einen Vertrag zwischen Staat und einem Service zu schließen, dem sie ironischerweise selbst vorstehen. Aber Vertrag ist Vertrag und nicht Gesetz. Wenn zwei oder mehr Parteien (Part=Teil) einen Vertrag miteinander schließen, bleiben dritte davon unberührt. Bei Abschluss von Verträgen gilt unumstößlich das Prinzip der Privatautonomie und NICHTS anderes. Wer dennoch der Meinung ist, dass die Vorgehensweise des Beitragsservices rechtens ist kann sich gern bei mir melden. Ich habe auch noch einige Verträge und überhaupt nichts dagegen einzuwenden, wenn sich dritte dazu bereit erklären, meine Verpflichtungen zu übernehmen. Nun ist es aber so, dass diese Politganoven diesen Rundfunkgebühren-Staatsvertrag mit sich selbst geschlossen haben. Selbstverständlich zu Lasten ihrer Wähler und Nichtwähler. Infamer geht es nicht mehr. Wer sich noch immer dagegen sträubt der Wahrheit ist Gesicht zu sehen soll bitte erklären, seit wann Gesetze Vertragsdauer und Kündigungsfristen beinhalten. Hier nur Beispielhaft der § 15 für NRW.

Der ewige Glaube an die Richtigkeit und Rechtmäßigkeit der Handlungen s.g Volksvertreter hat dieses Land ruiniert, jegliche Werte ad absurdum geführt und einem Lebensstil den Weg geebnet, dem jegliche Menschlichkeit verloren gegangen ist. Menschliche Eigenschaften sind nach heutigen Gesichtspunkten Egoismus, Rechthaberei, Intoleranz, Brutalität, Eigennutz und Selbsterhöhung. Mit eben solchen Charakteren an der Regierungsspitze kann es nur in Richtung Abgrund gehen. Aber selbst im privaten Umfeld ist diese charakterliche Transformation zu beobachten. Dank der Medien und ihrer Lenker hat sich das Land der Dichter und Denker in ein Land hinterhältiger Feiglinge verwandelt. Unübersehbare Dekadenz herrscht allerorts. Beispiele gefällig? Man ist sich nicht zu blöd, ganze Bevölkerungsgruppen zu beleidigen und das auch noch als Arbeit zu bezeichnen. Unternehmer streichen sagenhafte Gewinne ein, während sie ihre Angestellten zu Hungerlöhnen beschäftigen. Aber gerade diese Unternehmer bezeichnen sich als fleißig. Fremde Nationen werden angegriffen und in den Medien werden diese Angriffe den jeweiligen Staatsoberhäuptern in die Schuhe geschoben. Selbstredend, dass die Mitarbeiter von Propagandamedien und Geheimdiensten alles andere als faul sind. Die Liste ließe sich beliebig verlängern.

Aber hier geht es um die Gebührenerhebung für das Propagandafernsehen und die ist ein Schlag ins Gesicht aller Einwohner. Um Recht und Rechtmäßigkeit geht es schon lange nicht mehr. Rechtmäßigkeit wird nur noch vorgegaukelt und als Dank für die vielen Milliarden werden mit einer Dreistigkeit Lügen in der Welt verbreitet, die einem den Atem stocken lassen. Die dicke Frau in Berlin verzapft mit ihren Blutsbrüdern (wieder mal) gewaltigen Bockmist. Wohin die Reise geht, sollte mittlerweile auch der Einfältigste erkannt haben und um etwas zu ändern muss man nur den Mut haben, den Selbstbetrug aufzugeben. Nein, es wird nicht besser, im Gegenteil!

Was du als allererstes tun kannst – weil ja immer gefragt wird, was man denn tun kann – kopiere das u.a. Musterschreiben, ergänze es mit deinen Angaben und dann ab damit zur Post. Sag dich los von den Propagandamedien und schmeiß endlich TV und Radio auf den Müll! Die Regierung hat dem Volk den Krieg erklärt! Also kämpfe!

PS: Die Formulierung dieses Schreibens ist selbstverständlich Ansichtssache. Dennoch sollte der Grundsatz der privatautonomen Willensbildung bei eigenen Anschreiben hervorgehoben werden.

Max Mustermann
Musterstraße 112
10101 Musterhausen

ARD, ZDF, Deutschlandradio
Beitragsservice
50439 Köln

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich weise Sie darauf hin, dass die Eintreibung von Forderungen aus Verträgen zu Lasten Dritter eine strafbare Handlung darstellt die, u.a. strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen wird.

(a) Für Zwangsangemeldete
Ich habe weder eine Anmeldung bei Ihrem Service vorgenommen noch beabsichtige ich in Zukunft, Ihren Service in Anspruch zu nehmen. Da ich mit Ihrem Service keinen Vertrag eingegangen bin, bin ich auch nicht an Ihre Forderung gebunden. Es gilt der Grundsatz, dass eine vertragliche Verpflichtung stets durch privatautonome Willensbildung erfolgt.

Ich fordere Sie hiermit auf, Ihre Belästigungen zu unterlassen und meine Daten aus Ihren Datenbanken zu löschen. Ich erwarte von Ihnen dazu die schriftliche Bestätigung innerhalb einer

Frist von 7 (sieben) Tagen ab Eingang dieses Schreibens.

Sollten Sie die Frist verstreichen lassen gehe ich davon aus, dass Ihre Forderung hinfällig ist. Sollten Sie wieder erwarten auf Ihre Forderung beharren, ergeht Strafantrag gegen Sie.

(b) Für Gebührenzahler
Ich habe die Gebühren im Treu und Glauben gezahlt weil ich fälschlicherweise davon aus ging, dass es sich beim Rundfunkgebührenstaatsvertrag um geltendes Recht handelt. Nun musste ich feststellen, dass e.g. Vertrag gar keinem Gesetz unterliegt sondern lediglich ein Vertrag ist, der ohne meine Beteiligung, jedoch zu meinen Lasten geschlossen wurde. Diese Vorgehensweise verstößt gegen den Grundsatz, dass eine vertragliche Verpflichtung stets durch privatautonome Willensbildung erfolgt. Daher erkläre ich hiermit meine Anmeldung zur Zahlung eines Rundfunkbeitrages für nichtig.

(c) gemeinsamer Teil
Gleichzeitig melde ich hiermit Rückerstattungsansprüche auf unrechtmäßig eingeforderte Beitragszahlungen an und setze Sie mit der Rückerstattung bereits gezahlter Beiträge in Verzug.

Max Mustermann

Rechtsbehelfsbelehrung:
Verträge zu Lasten Dritter sind mit der Privatautonomie grundsätzlich nicht vereinbar. Das Prinzip der Privatautonomie fordert, dass der Einzelne seine privaten Rechtsverhältnisse selbstbestimmt gestalten kann. Vertragliche Drittbelastungen ohne Mitwirkung des Dritten sind somit regelmäßig nicht möglich, solange sie nicht begünstigend sind. Insbesondere ist es nicht möglich, Dritte ohne ihre Mitwirkung zu einer Leistung zu verpflichten.

Linkverweise:

Vertrag zu Lasten dritter
http://de.wikipedia.org/wiki/Vertrag_zu_Lasten_Dritter

Privatautonomie
http://de.wikipedia.org/wiki/Privatautonomie
http://www.rechtswoerterbuch.de/recht/p/privatautonomie/

Vertragsfreiheit
http://de.wikipedia.org/wiki/Vertragsfreiheit
http://www.rechtswoerterbuch.de/recht/v/vertragsfreiheit/

Vertragsrecht
http://de.wikipedia.org/wiki/Vertragsrecht

Vertrag
http://de.wikipedia.org/wiki/Vertrag

Treu und Glauben
http://de.wikipedia.org/wiki/Treu_und_Glauben

Politik
http://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/zapp/medien_politik_wirtschaft/gremien101.html
http://www.sueddeutsche.de/medien/politischer-einfluss-auf-ard-und-zdf-mit-voller-kraft-1.1507608

 

38 Antworten to “Rundfunkbeitrag ist illegal”

  1. MarkyMark said

    UM WAS GEHT ES HIER NOCHMAL?? ACH JA, RICHTIG… es sollen die Zustände des GEZ-Apparates ausgehebelt werden. Daher BITTE, BITTE lasst doch euren Verschwörungskram beiseite.

    Ich habe gedacht, dass ich hier zusätzlichen Input gegen die Machenschaften der GEZ bekommen. Pustekuchen. Nur ein paar Spinner, die sich gegenseitig aufgeilen. Ihr könnt doch nicht mehr fokussiert denken, denn sonst hättet ihr gemerkt, dass zu 95% am Thema vorbeiGEFASELT wird.

    Habt noch ein schönes Leben. Euch gibts doch garnicht… alles Fakes…! :-))

  2. Sabünschi said

    Hallo malocher, habe auf deinen Rat für Lomaxxx gehört und denen ein Schreiben zukommen lassen. Jedoch wurde überhaupt nicht auf diesen Brief reagiert und habe nur die übliche Aufforderung zur Zahlung erhalten.

  3. malocher said

    Nur zur Info:

    zu meinem Kommentar Nr .16 vom 11.03.2014

    Ich habe am 05.06.2014 die Zwangsvollstreckung von meiner Stadt bekommen

    Ich habe dann am 14.06.14 ein Schreiben aufgesetzt und dies persönlich beim Sachbearbeiter abgegeben.

    Heute habe ich von der Stadt ein Schreiben bekommen.Man teilte mir mit das mein Schreiben an

    ARD/ZDF Beitragsservice weitergeleitet wurde.

    Von Zwangsvollstreckung keine Rede mehr.

    Nun warte ich noch auf ein Schreiben vom Beitragsservice.

    Bezahlt habe ich bisher immer noch nichts.

    Gruß aus der

    Rheinprovinz

    • tollwutx said

      Ich habe dann am 14.06.14 ein Schreiben aufgesetzt und dies persönlich beim Sachbearbeiter abgegeben.

      Was muss man sich unter „ein Schreiben“ vorstellen?

      An dieser Stelle ein Dankeschön für Deine Tips 🙂

  4. Pete said

    Mir ist da was aufgefallen: Die Propaganda-TV Gebühreneinzugszentrale (kurz: PTVGEZ) spricht komischerweise immer nur von Wohnungsinhabern. Wohungsinhaber ist aber nicht gleich Besitzer bzw. Wohnungsbesitzer. Im Sinne des Anmieten einer Wohnung kennt das BGB jedoch nur Besitzer.

    Durch die Übergabe der Wohnung wird der Mieter ihr alleiniger Besitzer im Sinne des § 854 BGB. Die Vorschrift lautet:

    § 854 Erwerb des Besitzes
    (1) Der Besitz einer Sache wird durch die Erlangung der tatsächlichen Gewalt über die Sache erworben.
    (2) Die Einigung des bisherigen Besitzers und des Erwerbers genügt zum Erwerb, wenn der Erwerber in der Lage ist, die Gewalt über die Sache auszuüben.

    http://www.wohnungsanwalt.de/Wohnungsanwalt/Miete/Mietsache/Gebrauch/Gebrauch/Besitzrecht%20des%20Mieters.html

    Interessant finde ich auch dieses Schreiben:
    https://www.facebook.com/notes/chasmata-stephan/musterschreiben-gez-ablehnung-der-beitragszahlung/526075800795942

  5. partinis said

    Antwort bekommen: Sie wenden sich gegen den Rundfunkbeitrag und teilen mit dass der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag ein unzulässiger Vertrag zu Lasten Dritter sei.
    Gerne erläutern wir ihnen die gesetzliche Regelung.
    Entgegen ihrer Auffassung ist der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag kein privatrechtlicher Vertrag. Durch die Zustimmung der Länderparlamente ist der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag unmittelbar geltendes Landesrecht in allen Bundesländern. Aufgrund dieser gesetzlichen Regelung entsteht die Zahlungspflicht zum Rundfunkbeitrag. Deshalb bedarf es keiner privatrechtlichen vertraglichen Vereinbarung. Vielmehr entsteht die Beitragspflicht für sie als Inhaber einer Wohnung.
    Ihrer geforderten Rückerstattung können wir demnach nicht entsprechen.
    Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio ist berechtigt, die zur ordnungsgemäßen Abwicklung seiner Aufgaben im Rahmen des Rundfunkbeitragseinzugs erforderlichen Daten von Wohnungsinhabern zu erheben. Deshalb kommt die von Ihnen gewünschte Löschung Ihrer Daten nicht in Betracht.
    Entsprechend der datenschutzrechtlichen Bestimmungen dürfen Ihre Daten nicht für andere Zwecke genutzt oder an Dritte weitergegeben werden.

    • chris said

      Hi Partinis

      Ich gehe davon aus, dass du den Text aus dem Schreiben übernommen hast. Wenn ja, dann unterlief dem Verfasser der Antwort ( Standardschreiben) wieder mal der selbe Fehler. De jure ist der Begriff ‚Inhaber‘ falsch gewählt. Denn, auch wenn der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag Länderrecht sei, wird dieser vom BGB hergeleitet. Den Begriff ‚Inhaber‘ wird nicht genannt. Es dreht sich alles um Besitz und Eigentum. Bitte, auch für alle, mal selbst recherschieren. Es lohnt sich. Und nicht vergessen, Bundesrecht bricht Landesrecht!

  6. chris said

    Nochmal sorry, Mandy und Malocher, zu Beginn der Kommentare hatte ich andere Statments von Euch gelesen, welche aber dem M.Köpp entglitten sind. Asche auf mein Haupt.

    • malocher said

      Es gibt schlimmeres.Außerdem bahnt sich die Wahrheit ihren Weg.
      Mittlerweile Pfeifen es ja schon die Spatzen vom Dach das die BRD kein Staat ist.

  7. malocher said

    Auch wenn hier einige Kommentatoren meinen hier würde anti -BRD Propaganda betrieben solle sich doch mal das
    Video auch You Tube zu Gemüte ziehen.

    Bundeswahlausschuß EU Wahl und das Problem mit der fehlenden bzw.nichtigen Staatsangehörigkeit zur BRD.

    Ab Minute 10 etwa.

    Der Personalausweis und der Reisepass ist kein Nachweis sonder nur die Vermutung das man Deutscher sein könnte.

    Also keine eindeutigen Dokumente zum Nachweis der Staatsangehörigkeit.

  8. Brexy said

    Nach den geltenden Gesetzen ist es verboten, Kriegshetze finanziell zu unterstützen. Wer den Rundfunk-Zwangsbeitrag bezahlt, macht sich somit strafbar.

    (Ein britisches Gericht gab einem Beitragsverweigerer Recht, der so argumentierte. Es ist kaum anzunehmen, dass ein deutscher Richter den Mut zu einer solchen Entscheidung aufbringen würde.)

    • malocher said

      Ein englischer Richter untersteht auch nicht den Besatzungsbehörden.Ein wenig anders seiht es dagegen in
      besetzten Deutschland aus.

  9. chris said

    Sorry, mandy und malocher, ihr beide habt eure Ansprüche wohl nicht durchsetzen können. Sozialkunde und Geschichte in Einbeziehung eurer Beiträge lässt darauf schließen, dass ihr für diese Treuhandgesellschaft tätig seit. Kurzum, freie Meinung ja, aber lasst eure Fehlinterpretationen und Propaganda.

  10. Laurentius Knoll said

    Dass die GEZ und die EU mitsamt der lausigen Bananenrepublik Deutschland eine nicht existente Form darstellen beweist doch täglich unsere hochgeschätzte Politikmoderatorin M.Merkel. Die sich zwar als Kandesbunzlerin feiern läßt, doch vom regieren f ü r das Staats- Volk keine Ambitionen hat. Die Vorgehensweise von GEZ und der nichtexistenten Regierung von Scheindeutschland ist kriminell und daher illegal, trotz aller scheinbaren gesetzlichen vorgaben.

    • Manni said

      Das ist richtig. Deutschland existiert nicht! Ich gebe dir da vollkommen Recht!
      Alles nur Betrug!

      • malocher said

        Falsch Manni. Es gibt einen gravierenden Unterschied:

        Die BRD ist nicht Deutschland.

        Während die BRD 1990 zusammen mit der DDR aufgelöst wurde ,existiert Deutschland weiterhin.

  11. hanni said

    wenn das alles nicht rechtens ist warum war schon 2 mal der Gerichtsvollzieher bei mir???

    • jens said

      gibt es keine andere möglichkeit gegen diese rundfunkgebühren vorzugehen als mit der souveränität?
      bildungsauftrag oder das die gez damals benötigt würde da die ersten keine Werbung machten?

  12. Mandy said

    gez-boykott.de

    😉

  13. M. Köpp said

    Da hat wohl jemand im Sozialkundeunterricht nicht aufgepasst und versucht nun mit Argumenten des Zivilrechts im Öffentlichen Recht zu streiten. Eine Wichtige „Quelle“ in Form eines Wikipedia-Artikels wurde jedoch vergessen: http://de.wikipedia.org/wiki/Staatsvertrag
    Staatsverträge werden vom gesetzgebenden Organ des Bundes bzw. der Länder als Gesetz erlassen. Vgl. Art 59 Abs.2, GG.
    Demokratisch legitimiert sind diese Verträge durch eure Stimme bei der Wahl. Auch wenn die größte Partei nur ein Teil der Gesetzgebenden Gewalt ist gilt das Mehrheitsprinzip. Privatautonomie ist schon was nettes. Jedoch äußert sich diese Freiheit nur im Rahmen von geltendem Recht. Art 2 Abs 2 Satz 2, GG
    Bezüglich Art. 23 im Grundgesetz: Ich nenne eine aktuelle Ausgabe mein Eigen. Nach der Wiedervereinigung wurde sowohl dieser Artikel, als auch die Präambel und der Artikel 146 überarbeitet. Heute trägt der 23. Artikel Symbolcharakter in Richtung EU. Anno dazumal in Richtung der DDR. Im 2. Satz: “ In anderen Teilen Deutschlands ist es nach deren Beitritt in Kraft zu setzen.“ Die BRD existiert rechtlich also immernoch.
    Das die öffentlich-rechlichen Sender uns Propaganda als „Nachrichten“ verkaufen mag sein. Man muss ja nicht alles Glauben. Es soll ja noch so etwas wie “ eine eigene Meinung bilden“ geben. Stichwort Propaganda: „Die dicke Frau in Berlin verzapft mit ihren Blutsbrüdern (wieder mal) gewaltigen Bockmist.“ Merkwürdige Formulierung um einen vermeintlichen „Missstand“ seriös zu behandeln.

    • malocher said

      Gundgesetz = Militärisches Gesetz (Hager Landkriegsordnung) Zur Aufrechterhaltung von Recht und Ordnung während
      der Besatzungszeit.
      Wir sind immer noch besetztes Land.
      Artikel 120 GG: Die Aufwendungen der Besatzer trägt der Bund.

      Leider wurde Artikel 23 am 19.07.1990 gelöscht. Die angebliche Wiedervereinigung fand am 03.10.1990 statt.

      Wie können zwei angebliche Staaten die aufgelöst wurden sich wiedervereinigen?

      Das Grundgesetz (neue Fassung) was ja angeblich unsere Verfassung sein soll ist somit ungültig.

      Zumal ein Grundgesetz nicht vererbbar ist bzw kann nicht weitergegeben werden.

      So haben die mitteldeutschen Länder (angeblich Ostdeutschland) kein Grundgesetz erhalten können

      Es kam lediglich zu einem Beitritt der mitteldeutschen Länder.

      Wer Eintritt kann auch wieder austreten.

      Zumal die Verfassung der DDR nicht gelöscht wurde.

      • M. Köpp said

        In Geschichte also auch nicht aufgepasst? Mit den Pariser Verträgen würde das Besatzungsstatut der Westmächte aufgehoben. In dem Deutschlandvertrag als ein Teil der Pariser Verträge wurden auch die Besatzungskosten gestrichen. Die Aufgabenverteilung in Art. 120 gilt immer noch hinsichtlich der Kriegsfolgelasten und Besatzungsfolgekosten. Auch ein souveränes Deutschland müsste natürlich die noch laufenden Restkosten einer abzuwickelnden oder abgewickelten Besatzung und der Kriegsfolgen tragen, zB Aufwendungen beim Abzug von Truppen, Versehrtenrenten usw.
        Wie kommst du darauf, dass der Artikel 23 am 19.07.1990 gelöscht wurde? Am 03.10.1990 wurde diesernach dem Art. 4 Abs. 2 des Einigungsvertrages aufgehoben.
        Wann wurde die BRD aufgelöst? Ich kann dem nicht folgen.
        Zur Geltung der Verfassung verweise ich mal auf Artikel 146, GG. Und da wir bisher keine NEUE Verfassung haben behält das GG seine tatsächliche Gültigkeit.
        Nach dem alten Artikel 23 ist das GG sehr wohl an deutsche Gebiete „vererbbar“. Da es seit der Wiederverinigung 1990 keine weiteren deutschen Gebiete gibt wurde dieser aufgehoben. Art. 144, GG gilt weiterhin, trotz verwaistem Abs. 2.
        Das Grundgesetz sieht keine Regelung zum Austritt eines Bundeslandes vor. Die Bayern drohen ja hin und wieder damit, aber ob und wie würde interessant werden. Ich schließe es mal nicht aus.
        Über die weitere Geltung der DDR-Verfassung ist mir nichts bekannt. Jedoch existiert kein Land mehr, das sich nach dieser „Verfassung“ ausrichtet. Die Frage nach der Gültigkeit wäre für mich damit hinfällig.
        MfG

    • Mamasita said

      Jipp,, den Beitragsstaatsvertrag einfach zu ignorieren, bringt nichts. Die Argumente „Ich habe keinen Vertrag geschlossen“ wird mit einem Zweizeiler beantwortet, in dem auf das geltende Recht u dem Beitragsstaatsvertrag verwiesen wird. Zahlt man nicht, geht die Sache in die Zwangsvollstreckung.

      Es gibt trotzdem einen Trick, wie man den Beitragsservice austrickst. Man sucht sich einen Nachbarn aus, der regelm. zahlt u behauptet, dass man mit dieser Person zusammenlebt. Zahlt die Person als Vollzahler (also nicht befreit oder ermäßigt) bereits seit dem 01.01.2013 u man selber auch, bittet man sogar um rückwirkende Abmeldung im Rahmen der Übergangsregelung. In der Regel übertragen die Einwohnermeldeämter nicht die Etagen oder Wohnungsnummern, sodass der Beitragsservice in den Datensätzen nur den Namen, Geb.datum u Adresse übermittelt bekommen. Eine Kontrolle durch Außendienstler wird in den nächsten zwei Jahren nicht stattfinden. Die gehen so im Chaos unter und haben einen Rückstand von unbearbeiteten Briefen, Emails, telef. Anfragen von 1,2 Millionen. Vor der Umstellung war die Beantwortung taggleich. Eine Vorort Kontrolle wird davon abgesehen die Firmen treffen. Bei denen ist viel mehr zu holen u das Interesse der Landesrundfunkanstalten ist, in dem Bereich Profit zu machen.

  14. Ich halt said

    Wenn das alles immer angeblich so illegal ist, frage ich mich, warum noch keine Anwaltschaft erfolgreich gegen die GEZ klagen konnte…. Warum gibt es die Zwangsgebühr noch, wenn sie doch angeblich illegal (und somit anfechtbar) ist??

  15. Metalmaniac said

    Ja ist das denn dann nicht ein Fall für das Verfassungsgericht ??

    • …von welchem Verfassungsgericht schreibst du?…die BRD kann jedenfalls NICHT gemeint sein denn hier gilt ja nur ein „Grundgesetz FÜR die BRD“ und das ist definitiv—> KEINE VERFASSUNG!!!

      • malocher said

        Enrico, Pauser

        Recht haste mein bester. Zumal seit dem 19.07.1990 Artikel 23 GG gelöscht wurde .Dadurch hat das GG seinen
        Geltungsbereich verloren und die BRD ist damit juristisch erloschen.

        Also seit dem19.07.1990 haben wir kein gültiges GG mehr.

    • Metalmaniac said

      Na super das ist ja mal ne Anwort……also eigentlich NIX…..weißt Du wenn Du sämtliche Grundlagen dieses Staates in Frage stellst, kannst Du Dich wohl schlecht auf Dein Recht berufen…..also welches Recht denn wenn es gar keinen rechtgebenden Staat als Grundlage gibt……da wirds langsam lächerlich.. ..soviel destruktive Gscheidmeierrei und dann ganz ohne HIrn ?? Weiter üben !!

      • malocher said

        Die Geschicke der Deutsche werden von außen gesteuert,.die einzigen die das noch nicht
        bemerkt haben sind die Deutschen selber

  16. Also garnicht reagieren ist schlecht. Denn leider kann ich aus eigener erfahrung saen das dann der Gerichtsvollzieher kommt und die gelder vordert. Wier versuchen jetzt den weg mit dem schreiben und warten auf eine antwort….

    • malocher said

      Mit 31.12.2012 ist die Gerichtsvollzieherverordnung gestrichen worden. Gerichtsvollzieher haben keine Amtsgewalt mehr.
      Sie haben nur noch einen Dienstausweis,Und der weist Sie als Privatperson aus.

  17. So ein Bullshit habe ich lange nicht gelesen! Ihr wollt Fernseh-Verhältnisse wie in den USA? Viel Spass! Gruß, der Gernzahler.

    • mia schwarz said

      Du zahlst gerne, ok dein Ding. Du stehst auf die Gehirnwäsche Progaganda die da im TV läuft? ok dein Ding. Ich würde diesem Schmieren Verein keinen Cent zahlen, ganz einfach weil ich derern „Service“ nicht nutze, ich will selber entscheiden was ich mir ansehen und welche Medien ich beziehe. Diese Zwangsabgabe ist alles andere als Demokratisch sie dient dem Staat damit er noch mehr Blödsinn mit dem Geld machen kann. Z.B die Massen mit Medienmanipulation ruhigstellen…..Gruß der Zahlungsverweigerer!

      • malocher said

        Mia Schwarz

        Die Zwangsabgabe dient dem Staat . Welcher Staat ist gemeint. Die BRD????? Die BRD ist eine Staatssimulation
        ohne staatliche Rechte und Befugnisse.

        Bei der UNO wird die BRD als nicht Regierungs Organisation geführt.

        Das heißt im Klartext das wir Deutschen ohne echte Regierung dastehen.

  18. Lomaxxx said

    Ich habe gestern mal wieder einen Brief von dem Verein im Briefkasten gehabt, wo man von mir 277 € fordert für 2013 und das laufende Jahr 2014. Habe direkt gegoogelt und frage mich, ob ich die Forderung ignorieren kann, da man bereits mit weiteren Schritten droht. Bin da sehr unsicher und habe die bisher auch immer abwimmeln können. Seit die GEZ so nicht mehr existiert bin ich – wie gesagt – sehr verunsichert. Wer kann da helfen?

    • malocher said

      Frag die Kollegen der GEZ ob Sie Dir eine notariell beglaubigte Gründungsurkunde Der BRD zukommen lassen
      können als Nachweis für einen gültigen Staatsvertrag.

      Desweiteren kann ich empfehlen den Mannheimer Morgen (Titel:Immer noch besetztes Land) vom 25.01.2014 zu Zitieren. Der Artikel ist als Rundschreiben sogar bei der Polizei rundgegangen.Darin steht auch ganz klar das die BRD ein Besatzungskonstrukt ist und kein souveräner Staat.

      Sollte dann eigentlich Ruhe sein.

  19. malocher said

    Ich habe Ende 2012 die GEZ gekündigt: Die Kündigung wurde abgelehnt.Die darauf folgenden Briefe der GEZ habe ich mit dem Vermerk „zurück zum Absender “ in den Briefkasten geworfen.
    Seit Anfang 2013 kamen in etwas 8-9 Briefe,alle haben ich zurück gehen lassen und keine Cent mehr bezahlt.

  20. Anmerkung und Ergänzung

    Ich würde in einem Schreiben auch ganz klar auf § 177 (1) BGB eingehen, dass ein „Vertrag zu Lasten Dritter“ vom „Dritten“, also dem so genannten Beitragszahler GENEHMIGT werden muss. Diese Genehmigung würde ich in meinem Schreiben dann auch ausdrücklich NICHT ERTEILEN!

    BGB § 177 Vertragsschluss durch Vertreter ohne Vertretungsmacht
    (1) Schließt jemand ohne Vertretungsmacht im Namen eines anderen einen Vertrag, so hängt die Wirksamkeit des Vertrags für und gegen den Vertretenen von dessen Genehmigung ab.
    (2) Fordert der andere Teil den Vertretenen zur Erklärung über die Genehmigung auf, so kann die Erklärung nur ihm gegenüber erfolgen; eine vor der Aufforderung dem Vertreter gegenüber erklärte Genehmigung oder Verweigerung der Genehmigung wird unwirksam. Die Genehmigung kann nur bis zum Ablauf von zwei Wochen nach dem Empfang der Aufforderung erklärt werden; wird sie nicht erklärt, so gilt sie als verweigert.
    http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__177.html

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