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GEZ: Widerspruch gegen Beitragsbescheid (JETZT!)

Posted by krisenfrei - 04/07/2014

An alle GEZ-Verweigerer und die es noch werden wollen.

Der Leser Brexy hat gegen den Beitragsbescheid von „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“ Widerspruch eingelegt und mir sein Einschreiben mit der Bitte zur Weiterverbreitung zugesandt. Er hat sich m.E. intensiv mit der Thematik auseinandergesetzt und meiner Meinung nach einen hervorragenden Widerspruch aufgesetzt.

Besonders hervorgehoben hat er in seiner Anmerkung (s. unten) Art. 26 Abs. 1 GG.
Demnach machen sich die Bundesregierung und die Öffentlich Rechtlichen Sender strafbar.

Möglicherweise machen sich auch diejenigen strafbar, die Kriegshetze und Kriegsvorbereitungen finanzieren.
Möchten SIE auch dazugehören? Wenn nicht, widerrufen Sie sofort ihre Einzugsermächtigung und fordern einen Beitragsbescheid an.
Nach Eingang des Beitragsbescheids können Sie den folgenden Widerspruch von Brexy übernehmen.

Eine Bitte noch. Geben Sie diese Info weiter an Ihre Freunde, Bekannte, Verwandte, Arbeitskollegen … usw.

Und nochmals vielen Dank an Brexy für die Zusendung seines Widerspruchs.

********************************************************************************************

 Gastbeitrag von Brexy

26. 6. 2014
Absender: xxxxxxxxxxxxxxx
Einwurf-Einschreiben
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
Freimersdorfer Weg 6
50829 Köln

 

Widerspruch gegen Beitragsbescheid (Beitragsnummer xxxxxxxx)

Sehr geehrte Damen und Herren,

nach Durchsicht Ihres Beitragsbescheids (datiert auf Sonntag, 1.6.2014, hier eingegangen 7.6.2014) gehe ich davon aus, dass es sich nicht um einen rechtswirksamen Bescheid handeln kann. Für den Fall, dass ich mich mit dieser Einschätzung irren sollte und deutsche Gerichte das anders sehen, lege ich hiermit vorsorglich und zur Wahrung der Frist Widerspruch ein.
Zur Begründung:

1. Der Beitragsservice ist laut Angaben in seinem eigenen Impressum „nicht rechtsfähig“. Folglich ist der Beitragsservice nicht befugt, rechtswirksame Beitragsbescheide zu erstellen. Hierzu sind nur die Landesrundfunkanstalten berechtigt. Ein vom Beitragsservice verschickter Beitragsbescheid kann somit nicht rechtswirksam sein. Es nutzt dem Beitragsservice auch nichts, wenn im Briefkopf oben links die Landesrundfunkanstalt mit Name und Postanschrift aufgeführt ist. Es sind im übrigen nur die Kontaktdaten des Beitragsservice angegeben, nicht die der zuständigen Landesrundfunkanstalt, und der Bescheid wurde vom Beitragsservice und nicht von der Landesrundfunkanstalt erstellt und versendet. Der mir zugegangene Beitragsbescheid hat somit keine rechtliche Grundlage und ist unwirksam.

2. Im Übrigen fehlt auch die Angabe einer Zahlungsfrist. Ich werde aufgefordert, den aufgeführten Betrag „umgehend“ zu zahlen.

3. Der Satz „Dieser Bescheid wurde maschinell erstellt und ist ohne Unterschrift gültig“ steht nicht unter dem Text anstelle einer Unterschrift, wo er hingehört, sondern ganz am unteren Rand des Blattes. Zudem ist er in hellgrau gedruckt und dadurch nahezu unlesbar. Korrekterweise müsste dieser Satz ebenso wie der übrige Text in Schwarz und deutlich lesbar gedruckt sein. Juristisch ist dies so zu werten, als würde dieser Satz fehlen, mit der Folge, dass der Bescheid rechtlich unwirksam ist.

4. Die Rechtsbehelfsbelehrung auf der Rückseite ist ebenfalls in hellgrau und damit fast nicht lesbar gedruckt. Ein solches Vorgehen kenne ich nur von unseriösen Firmen, die ihre Kunden davon abhalten wollen, ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu lesen. Es stellt sich natürlich die Frage, was den Beitragsservice dazu veranlasst, auf die Praktiken unseriöser Firmen zurückzugreifen. Was hält den Beitragsservice davon ab, die Rechtsbehelfsbelehrung genauso lesbar wie den Bescheid selbst zu drucken? Da die Rechtsbehelfsbelehrung absichtlich nahezu unlesbar gehalten ist, ist dies juristisch so zu werten, als würde die Rechtsbehelfsbelehrung fehlen, mit den entsprechenden juristischen Konsequenzen.

5. Im Beitragsbescheid wird neben den monatlichen Zwangsbeiträgen ein „Säumniszuschlag“ von 8 Euro in Rechnung gestellt. Vor der Zusendung eines Beitragsbescheids besteht keinerlei Zahlungsverpflichtung, folglich kann auch keine Säumnis entstanden sein. Ich halte es für eine unglaubliche Dreistigkeit, einen Säumniszuschlag für Zahlungen in Rechnung zu stellen, die mangels Beitragsbescheid noch gar nicht fällig sein können. Dieser Säumniszuschlag ist juristisch unhaltbar.

6. Viele Juristen halten einen Rundfunk-Zwangsbeitrag in dieser Form für rechtswidrig, da es sich um eine versteckte Steuer handele, die Bundesländer aber nicht befugt sind, eine solche Steuer einzuführen.
Der Beitrag erweist sich als versteckte Zwecksteuer und als finanzverfassungsrechtlich unzulässig, da weder die Bundesländer noch die Rundfunkanstalten die erforderlichen Kompetenzen für die Einrichtung und den Einzug einer solchen Steuer besitzen. Dieser Rundfunkbeitrag ist folglich juristisch nicht haltbar. Der Rundfunkbeitrag entspricht einer verfassungswidrig zustande gekommenen Zwecksteuer. Der Rundfunkbeitrags-Staatsvertrag ist in seiner bestehenden Form unzulässig, vielmehr fehlen die Kompetenzen des Gesetzgebers und der Rundfunkanstalten für die Einrichtung bzw. den Einzug der bestehenden Zwecksteuer. Gemäß Art. 105 Abs. 2a Grundgesetz gilt: Die Länder haben lediglich die Gesetzgebungskompetenzen für örtliche Verbrauch- und Aufwandsteuern. Auch wenn deutsche Gerichte manchmal eher den Vorgaben der Politik als der Rechtslage folgen, sind diese Fakten zu respektieren.

7. Auch stellt der Rundfunk-Zwangsbeitrag einen Verstoß gegen das Gerechtigkeitsgebot dar, da auch Personen, die die Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nicht nutzen und sich (wie ich) anderweitig informieren, zur Finanzierung mit herangezogen werden. Es ist sittenwidrig, Gebühren auch von Mitbürgern kassieren zu wollen, die an den Angeboten des öffentlich-rechlichen Rundfunks kein Interesse haben und diese nicht nutzen wollen.

8. Die Rundfunkgebühr wurde ursprünglich erhoben, um den Bildungsauftrag der Rundfunkanstalten zu finanzieren. Von Erfüllung eines Bildungsauftrags kann allerdings keine Rede sein. An die Stelle sachlicher Information und ausgewogener Berichterstattung ist einseitige Darstellung, Indoktrination, Propaganda und Kriegshetze getreten. Offenbar sollen die Menschen, die durch Regierungspropaganda indoktriniert und irregeführt werden sollen, ihre eigene Verdummung auch noch selbst bezahlen.

9. Gerade am Beispiel der Berichterstattung über die Ukraine-Krise wurde von vielen Kritikern aufgezeigt und im Internet dokumentiert, dass diese alles andere als ausgewogen ist und eher die Kriterien von einseitiger Propaganda und Kriegshetze erfüllt, wie in etlichen im Internet abrufbaren Dokumentationen ausführlich dargelegt ist. Nach den geltenden Gesetzen ist es verboten, Kriegshetze finanziell zu unterstützen. Wer Kriegshetze durch Zahlen dieses Zwangsbeitrags finanziell unterstützt, macht sich somit strafbar.* Ein britisches Gericht hatte einem Zahlungsverweigerer, der mit dieser Begründung die Zahlung des BBC-Zwangsbeitrags verweigerte, Recht gegeben.

Soweit Sie meinem Widerspruch nicht abhelfen können, beantrage ich, diesen ruhend zu stellen, solange bis höchstrichterlich geklärt ist, ob der Rundfunk-Zwangsbeitrag in dieser Form rechtmäßig und verfassungskonform ist und ob Beitragsbescheide in dieser Form wie der mir zugesandte rechtlich gültig sind.
Ich bitte um Bestätigung des Eingangs meines Widerspruchs.

Mit freundlichen Grüßen

——————–

* Anmerkung:
Durch Zahlen von Rundfunkbeiträgen würde ich die Kriegshetzepropaganda der Gehirnwäsche-Nachrichten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zur Ukraine-Krise, die ohne Zweifel das friedliche Zusammenleben der Völker stören, mitfinanzieren und damit gegen Art. 26 Abs. 1 des Grundgesetzes verstoßen und mich strafbar machen. Und selbstverständlich ist Kriegshetze als entscheidender Teil einer Kriegsvorbereitung anzusehen.
Art. 26 Abs. 1 GG: Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen.

 

 

23 Antworten to “GEZ: Widerspruch gegen Beitragsbescheid (JETZT!)”

  1. Bianca said

    Hallo

    bin mittlerweile recht ratlos.
    Bekomme schon seit einiger Zeit entsprechende Briefe, die ich dann auch mit der entsprechenden Argumentation (gegebene Beispiele) beantworte.
    Leider habe ich das Gefühl das diese Briefe ignoriert, bzw absichtlich fehlinterpretiert werden.
    Ich scheibe z.B. eine Ablehnung zum Bescheid und bekomme als Antwort ein Dankesschreiben dass ich der Ratenzahlung zugestimmt hätte. häää.
    Ich weiß langsam nicht mehr was ich noch machen soll.
    Kann mir jmd bei der weiteren Vorgehensweise weiterhelfen?

    Vielen Dank schon mal im voraus

  2. Trombotine said

    Morgen Krisenfrei ,

    ich würde gerne den Brief von Brexy kopieren und gleichlautend an die GEZ senden. Ich bin leider nicht juristisch gebildet finde aber in diesem Schreiben alle meine grundsätzlichen Einwände gegen die Bezahlung der Zwangsverblödung wieder.
    Darf ich den Brief einfach so kopieren ??
    Ich habe meinen Bescheid gestern , also am 14.08.2014 ( natürlich rückdatiert zum 1.8.2014 ) bekommen.
    Ich gehe davon aus , daß der Bescheid gleichlautend ( mit Brevys ) ist.
    Ich könnte den Bescheid ja gerne mal zusenden
    Gruß
    Trombotine

  3. Daniela said

    Hallo ihr Lieben
    Ich habe vor kurzem den dritten Brief bekommen mit der Aufforderung 350€ und ein paar gequätschte innerhalb von 4 Wochen zu zahlen und das die GEZ mich von sich aus abmeldet.Was mache ich jetzt am besten?

  4. Tsära said

    Hey ihr, ich hab mich jetzt zuerst durch die Höcker Seite und jetzt hier durchgewurschtelt. Ich habe noch nicht widersprochen und ehrlichgesagt flattern auh erst seit etwa 4 Monaten (insgesamt 3) Briefe mit nun etwa 350 € „Gebühr“ ins Haus. Ich finde die Ideen hier alle toll. Weiß nur ehrlichgesagt nicht, welchen Brief hiervon ich schreiben soll und an wen. Außerdem hab ich ein wenig Bammel, dass die GEZ es drauf ankommen lässt, denn ich habe keine Mittel um mich vor Gericht mit ihnen zu streiten. Vielleicht hat ja jemand einen netten Ratschlag für mich?! 🙂

  5. Poison-Ivy said

    Dieses Musterschreiben hat ein Freund von mir verfaßt, nachdem er den Beitragsbeschiß erhalten hatte. Ich stelle es hiermit als Vorlage für zukünftig hoffentlich möglichst viele ähnliche Schreiben zur Verfügung:

    Absenderadresse

    An
    ARD ZDF Deutschlandradio
    Beitragsservice
    50439 Köln

    Ort, Datum

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    hiermit lege ich gegen den Zahlungsbescheid vom xx.xx. d.J. Widerspruch ein. (Beitragsnr. XXXXXX)

    Begründung:

    Seit Jahrzehnten besitze ich weder Radio, noch Fernseher, noch PC oder Internetanschluß und gedenke dies auch fürderhin so zu halten. Ihre Forderung stellt demnach eine grobe Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes dar (cf. GG Art. 3 Absatz 1 und 2), da Ungleiches gleich behandelt wird. So wenig ich Mitgliedsbeiträge an den SC Freiburg zahle, den Fußballclub meines Wohnortes, weil ich nun einmal kein Vereinsmitglied des SC Freiburg bin, so wenig gedenke ich daher Ihrer Forderung nachzukommen, da sie Leistungen gilt, die ich bewußt nicht in Anspruch nehme.
    Verschonen Sie mich bitte mit dem bürokratischen Formalismus, mein Widerspruch sei „zulässig, aber unbegründet“, und schicken Sie mir statt dessen einen klagefähigen Widerspruchsbescheid. Verschonen Sie mich auch von Gerichtsurteilen jener Art, daß der „Gesetzgeber zur Vereinfachung befugt“ sei, weil „jede gesetzliche Regelung verallgemeinern muß“ (Verwaltungsgericht Potsdam, AZ 11K1090/13). „Muß“ sie das wirklich, die arme, von „Sachzwängen“ genotzüchtigte Justiz, indem sie Ungleiches gleich behandelt? Überlassen Sie doch bitte die coincidentia oppositorum besser den  Mystikern des Mittelalters. Statt von „Vereinfachung“ sollte also besser von Willkür gesprochen werden, und statt von einer „nichtsteuerlichen Abgabe“ (nebenbei: was ist eine Steuer denn anderes als eine vom Staat festgelegte „Abgabe“?!) von einer empfindlichen Geldstrafe für Radio- und Fernsehverweigerer. Erzählen Sie mir schließlich keine Märchen vom angeblich nichtstaatlichen „privatrechtlichen“ Charakter der Rundfunk- und Fernsehanstalten und deren ach so wertvollen „öffentlichen Auftrag“. Es sind substaatliche Unternehmen – wie der eiserne Parteienproporz in den Führungsetagen zeigt – mit Propagandaauftrag (sonst würden die christlichen Großkirchen des [Seite/Begriff nicht erwünscht]-Konkordats nicht reindrängen wie Schlechtwetter). Und verschonen Sie mich bitte, dies zum Schluß, mit der zynischen Paradoxie, erst ab einer Quote von 10% Nichtbenutzern der Propagandageräte (gemessen an der Zahl aller Haushalte) könne der Gleichheitsgrundsatz greifen. Es gilt nach deutscher Verfassung (Art. 1 GG, einfach mal lesen!) immer, für jeden einzelnen Staatsbürger; belassen Sie also die Prozente beim Sommerschlußverkauf und die Promille sonstwo.
    Solange nicht höchstrichterlich die Rechtmäßigkeit der Zwangsabgabe für nicht in Anspruch genommene Leistungen festgestellt ist, stelle ich den

    Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung

    gem. § 80 Abs. 2 Nr.1 VoGO.
    In Erwartung der geschätzten Antwort verbleibe ich

    Ihr

    Max Mustermann

    P.S. Sie haben es nicht einmal für nötig befunden, den von Ihnen geforderten Rechnungsbetrag aufzuschlüsseln und nachvollziehbar zu machen. Woher soll ich wissen, daß hier nicht ordinärer Betrug vorliegt – es wäre nicht das erste Mal – statt „ordentlichem“ staatlichen Raub?

  6. schweinestaat said

    Über die Rundfunkgebühren gibt es viele Beiträge und schlaue Vorlagen für einen Widerspruch. Was in allen fehlt ist ein entscheidendes Argument. Beiträge zahlt man wenn man Mitglied in einem Verrein ist. Dazu muß man sich bei dem Verein ammelden und eben durch Unterschrift bestätigen das man den Mitgliederbeitrag zahlt. Wer natürlich schon einmal so ein Rundfunkanmeldeformular ausgefüllt hat der muß auch zahlen. Ich habe noch nie so einen Wisch ausgefüllt. Zum rechtlichen. Wer hat den Rundfunkstaatsvertrag unterschrieben? 16 Ministerpräsidenten. Also gilt für diese der Rundfunkstaatsgebührenvertrag. Wenn in so einem Vertrag ein Dritter erwähnt wird dann muß dieser sein Einverständnis dazu erklären. Wenn er das nicht gemacht hat, dann braucht er auch nichts zahlen. Kann man im BGB nachlesen. Diese GEZ ist auch keine Behörde und kann somit auch keine Bescheide ausstellen. Ein Bescheid der nicht unterschrieben ist, ist nicht wirksam. Wenn er nicht unterschrieben ist muß er eine elektronische Signatur enthalten und muß auch auf elekronischen Weg versandt werden, incl dieser Signatur. Dazu gibt es unzählige Urteile von allen möglichen Gerichten.

  7. Pi-Yaus said

    Jetzt bin ich verwirrt. Die ganzen drei Tage habe ich mich mit dem Widerspruch auf den Beitragsbescheid beschäftigt. Eine Zurückweisung erscheint mir jetzt nach dem Lesen der oben aufgeführten Argumente logischer. Auf dem Beitragsbescheid ist links oben die Anschrift von der Landesrundfunkanstalt und rechts vom Beitragsservice. Wohin soll die Zurückweisung adressiert werden?

    • Brexy said

      Die Beitragsbescheide werden vom Beitragsservice verschickt, daher ist dieser auch die richtige Adresse für eine Antwort.

  8. Doc said

    Hallo mal eben,
    …das oben abgedruckte Schreiben ist zwar nett, aber leider auch rechtlich nutzlos…
    Ihr müßt dieses Vorgehen als das betrachten, was es ist – ein geschäftliches Angebot – nicht mehr aber auch nicht weniger. Wenn ich dieses Angebot einfach dem natürlichen Zerfall übergebe, habe ich mir selbst ein Problem geschaffen, denn:
    Mit welchem Gesetz ist es einem Dritten erlaubt, meine Privatautonomie im Vertragswesen außer Kraft zu setzen?
    Richtig, – dieses Gesetz gibt es nicht (!) Aber wo liegt der Trick bei dieser Art Verträgen…? In der Kenntnis dessen…! Man kann einem Vertrag nur dann zustimmen, wenn man davon überhaupt Kenntnis erlangt hat und genau das geschied mit dem Bescheid, doch wer darauf nicht reagiert stimmt dem Vertrag – unwissendlich – zu (§ 362 HGB – Zustimmung durch stillschweigen).

    Und jetzt kommt das aber…:
    Dein derzeitiger Status (juristische Person/Sache) nimmt dir die Möglichkeit als Mensch Verträge zu schließen, doch genau dieses Status (Mensch) bräuchtest Du um der Begünstigte der CQV -Trust (Treuhand) MAX MUSTERMANN zu werden. Erst dann könntest Du eine bedingte Akzeptanz eingehen, wobei die rechtliche Grundlage dann das UCC (Welthandelsrecht) wäre.

    Über deine Geburtsurkunde (Wertpapier) wurde ein Trust mit dem Namen MAX MUSTERMANN erstellt. Als Mensch mit allen Rechten geboren (BGB § 1), wurdest Du durch die Geburtsurkunde in ein „Register“ übereignet, denn der Eigentümer dieses Geburtenregisters ist die Stadt, bzw. das Land (§ 10 EGBGB). So wurde aus dem beseelten Mensch mit allen Rechten, eine juristische Person/Sache ohne Rechte.
    Da der Mensch jetzt – juristisch betrachtet – nicht mehr existiert, wird er gemäß Admiralty Law (Seerecht) nach 7 Jahren für Tod erklärt. Diesen Status gilt es zu ändern, nämlich durch eine Lebenderklärung unter Eid.
    Erst der Mensch,- als Begünstigter der Treuhand, kann als Gläubiger seine eigenen Vertragsregeln aufstellen, oder anders ausgedrückt – der Gläubiger macht die Regeln und der Schuldner argumentiert, aber zahlt letztendlich doch, denn als Bürger bürgst Du dein Leben lang.
    Soll heißen: …so lange Du auf der Seite des Schuldners (des Bürgen) stehst, zahlt Du – egal wie und was Du denen schreibst.
    Gruß Doc

  9. Anke said

    Leserkommentar zur GEZ am 8.07.14 auf http://www.hartgeld.com (Rubrik Deutschland, 8:45):

    Zur Ungleichbehandlung: Der „Beitragsservice“ hat im vergangenen Jahr den bekanntesten und hartnäckigsten GEZ-Gegner, Bernd Höcker, von der Zahlung der Rundfunkgebühr befreit.

    Michel, schreie laut „Ungleichbehandlung“ und verlange das Gleiche für dich selbst!

  10. malocher said

    Ich hatte vor 3 Wochen die Zwangsvollstreckung meiner Stadt im Briefkasten mit Zahlungsaufforderung innerhalb 14 Tage.

    Habe ein Schreiben aufgesetzt und passendes Material hinzugefügt und beim Sachbearbeiter persönlich abgegeben.

    Nach 3 Tagen kam ein Brief von der Stadt in dem mitgeteilt wurde das mein Schreiben an den Beitragsservice weitergeleitet wurde und man nicht mehr zuständig sei.

    Von Zwangsvollstreckung keine Rede Mehr.

    Bezahlt habe ich seit Ende 2012 nichts mehr.

    • Matze said

      ohne zuvor einen Widerspruch oder eine Zurückweisung einzureichen?
      was haben sie als Antwort geschrieben? Und was für Material haben sie dem Schreiben hinzugefügt?

  11. toxic said

    Als Folge auf das erste Schreiben an gez/ard/zdf folgen nicht aussagefähige Belehrungen bis zur Drohungen. Darauf sollte mit nachfolgendem Schreiben an die bekannten Adressen/Geschäftsführer geantwortet werden.

    An
    Adresse der gez, wie bekannt
    Geshäftsführer Herr Hans W. Färber

    Sehr geehrter Herr Färber,
    Ich beziehe mich auf das oben genannte Schreiben und informiere Sie hiermit persönlich, dass es zu Ihrer Forderung keine gesetzliche Grundlage gibt und ich bitte Sie höflich, das Folgende zu beachten:
    Unser Schöpfers hat uns alle gleichwertig als eigenverantwortliche, souveräne Wesen mit einem freien Willen erschaffen. Kein Mensch hat von unserem Schöpfer das Recht bekommen, einen anderen ohne seine Zustimmung zu beherrschen. Wir sind jeweils der alleinige gesetzliche Eigentümer unseres Seins. Das ist unser aller Geburtsrecht und wir stehen unserem Schöpfer gegenüber in der Pflicht, dieses Geburtsrecht jedem anderen zuzugestehen.
    Ich habe zu keinem Zeitpunkt zugestimmt, uns ungesetzlichen Organisationen oder ungesetzlichen Forderungen zu unterwerfen. Dies galt in der Vergangenheit, dies gilt in der Gegenwart und dies gilt auch in Zukunft.
    Ihre oben genannte Forderungen basieren letztlich auf dem Grundgesetz (GG). Weder meine Vorfahren noch ich haben das Grundgesetz (GG) und die darauf basierenden Gesetze legitimiert, noch haben wir uns jemals bewußt Organisationen unterworfen, die darauf basieren. Forderungen jeder Art abgeleitet aus dem GG sind ohne einen expliziten Vertrag zwischen uns und den jeweils Fordernden, somit willkürlich, ungesetzlich und gegenstandslos. Wir lehnen jeden daraus abgeleiteten Anspruch ab.
    Darüber hinaus ist das GG gemäss seinen eigenen Bestimmungen offenkundig sowieso ungesetzlich und die darauf basierenden Gesetze etc. sind nichtig: Das Grundgesetz (GG) wurde mit dem Genehmigungsschreiben der Militärgouverneure der britischen, französischen und amerikanischen Besatzungszone vom 12. Mai 1949 mit verschiedenen Vorbehalten genehmigt:
    http://www.verfassungen.de/de/de45-49/grundgesetzgenehmigung49.htm
    Es wurde am 23. Mai 1949 verkündet und gemäss seinem Art. 145 in der britischen, französischen und amerikanischen Besatzungszone in Kraft gesetzt:
    http://www.documentarchiv.de/brd/1949/grundgesetz.html
    GG Art. 146 hatte damals den folgenden Wortlaut:
    Dieses Grundgesetz verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
    Dieser Wortlaut enthält keine Einschränkungen darüber, wo und wie die betreffende Verfassung in Kraft treten muss.
    Das Deutsche Volk hat sich nach Ende des 2. Weltkriegs in freier Selbstbestimmung seine Verfassung gegeben. Diese wurde vom Deutschen Volksrat unter Beteiligung des gesamten Deutschen Volkes erarbeitet, am 19. März 1949 beschlossen und vom Dritten Deutschen Volkskongreß am 30. Mai 1949 bestätigt. Durch Gesetz der Provisorischen Volkskammer vom 7. Oktober 1949 wurde diese Verfassung verkündet und in der sowjetischen Besatzungszone in Kraft gesetzt:
    (http://www.verfassungen.de/de/ddr/ddr49-i.htm )

    Gemäss GG Art. 146 verlor damit das GG am 7. Oktober 1949 seine Gültigkeit. Es ist also die öffentlich dokumentierte Willenserklärung der Siegermächte des 2. Weltkriegs und des Deutschen Volks, dass das GG gesetzlich nicht anzuwenden ist. Gegenteilige gültige Willenserklärungen der Beteiligten liegen nicht vor.
    Auf der Basis des GGs gibt es heute somit keine staatlich und gesetzlich legitimierten Einrichtungen oder „Ämter“ und die jeweiligen Mitarbeiter solcher „Ämter“ agieren mit voller persönlicher Haftung. Für die Mitarbeiter solcher „Ämter“ gibt es keine Amtshaftung, ebenso keine sogenannte Amtshilfe.
    Das sog. BVG. Hat am 25.Juli 2012 festgestellt, dass es seit 1956 keine gültige Regierung gibt.
    Ihr Unternehmen arbeitet im Auftrag der Bundesrepublik in Deutschland.
    Es gibt keine Staatsangehörigen einer Bundesrepublik Deutschland. Insofern können Sie auch keine Legitimation nachweisen.
    Sollten Sie diese vermeintlich dennoch haben oder Sie mir eine Staatsangehörigkeit einer Bundesrepublik in Deutschland nachweisen können, bitte ich um Zusendung der Dokumente incl. einer notariell beglaubigten Kopie der Gründungsurkunde der Bundesrepublik Deutschland sowie des Bundeslandes.
    Dieser Nachweis konnte von Ihnen bisher nicht erbracht werden. Sie zeigen Sie damit an, dass es zwischen den „Ämtern, Behörden, Firmen“ und mir keine öffentlich-rechtliche Vertragsbasis, auf der sich eine gesetzliche und staatliche Forderung begründen ließe. Ebenso fehlt eine Vertragsbasis zwischen dem jeweiligen Mitarbeiter solcher „Ämter“ und uns.
    Um diese Lücke zu schließen, legen wir für die künftige Zusammenarbeit zwischen Ihnen und uns die beigefügten allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zu Grunde. Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass diese AGS automatisch in Kraft treten, sobald der Fordernde oder ein Beauftragter, Mitarbeiter, Vorgesetze etc. des Fordernden Kontakt zum Eigentümer aufnimmt.
    Alle Verträge, die eventuell versehentlich und unter Täuschung im Rechtsverkehrs Ihrerseits durch konkludentes Handeln meinerseits in der Vergangenheit zustande gekommen sind, z.B. Annahme von Akten- und Geschäftszeichen, werden hiermit ausdrücklich widerrufen und gekündigt. Ich mache vorsorglich BGB § 119 geltend.
    AGBs:
    1. Geltungsbereich, Inkrafttreten und Vertragsbeginn
    a. Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten weltweit.
    b. Sie schliessen alle Beauftragten, Mitarbeiter, Vorgesetze, etc. des Fordernden und deren Beauftragte ein.
    c. Sie treten automatisch in Kraft, sobald der Fordernde oder ein Beauftragter, Mitarbeiter, Vorgesetze etc. des Fordernden Kontakt zum Eigentümer aufnimmt, Als Kontaktmittel gelten: Telefon, Brief, Fax, E-Mail, persönliche Besuche und persönliche Gespräche.
    d. Mit der Kontaktaufnahme akzeptieren der Fordernde und seine Beauftragten, Mitarbeiter, Vorgesetze etc. die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen ohne Einschränkung.
    e. Der Vertrag gemäss den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen beginnt an dem Tag, an dem eines der Ereignisse gemäß Punkt c. eintritt.
    2. Rechte und Pflichten des Fordernden
    a. Der Fordernde und seine Beauftragten, Mitarbeiter, Vorgesetze etc. handeln als Privatpersonen.
    b. Der Fordernde und seine Beauftragten, Mitarbeiter, Vorgesetzen etc. tragen die Beweislast, dass eine staatliche, gesetzliche Forderung bzw. ein rechtsgültiger Vertrag vorliegt, aus dem die jeweilige Forderung abgeleitet wird. Als Beweismittel gelten ausschliesslich Originale, die vom Eigentümer handschriftlich oder digital signiert sind. Mündliche Vereinbarungen und Gewohnheitsrechte etc. gelten nicht als Beweismittel.
    c. Der Fordernde ist verpflichtet, die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen seinen Beauftragten, Mitarbeiter, Vorgesetzen etc. bekannt zu geben und dafür Sorge zu tragen, dass sie auch Beauftragen von Beauftragten bekannt gegeben werden.
    d. Der Fordernde haftet für alle Tätigkeiten seiner Beauftragten, Mitarbeiter, Vorgesetzen und deren Beauftragten voll umfänglich nach § 823 BGB.
    e. Der Fordernde ist verpflichtet, die in Rechnung gestellten Gebühren für ungesetzliche Forderungen gemäss Ziffer 4 innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen.
    f. Als ungesetzliche Forderungen gelten dabei alle Forderungen, für die der Fordernde oder seine Beauftragten, Mitarbeiter, Vorgesetzen etc. keine Rechtsgültigkeit nachweisen können.
    g. Der Fordernde kommt nach Ablauf der 14-Tage Frist ohne weitere Mahnung in Verzug und unterwirft sich der sofortigen Zwangsvollstreckung.
    3. Rechte und Pflichten des Eigentümers
    a. Der Eigentümer kann einzelne oder mehrere Gebührenpositionen zusammen in Rechnung stellen.
    b. Der Eigentümer ist berechtigt, dem Fordernden alle Gebühren gemäss Ziff. 4 in Rechnung zu stellen, die durch Ihn, seine Beauftragten, Mitarbeiter, Vorgesetze etc. und deren Beauftragte ausgelöst werden.
    c. Der Zeitpunkt der Rechnungsstellung ist beliebig. Die Ansprüche des Eigentümers, die aus den vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen resultieren, verjähren nicht.
    4. Gebühren
    Die Gebühren sind in Gold- oder Silbermünzen zu bezahlen. Als Umrechnungskurs gilt der Kurs der jeweiligen Münze am Tag des Vertragsbeginns.
    Eine Kontaktaufnahme mit dem Eigentümer bezüglich einer ungesetzlichen Forderung: 5.000.- €
    Übermittlung einer ungesetzlichen Forderung an den Eigentümer: 5.000.- €
    Beauftragung eines Dritten (Beauftragter) zur Einforderung einer ungesetzlichen Forderung: 10.000.- e
    Auslösen eines Mahnbescheids oder einer Betreibung etc. für eine ungesetzliche Forderung 10.000.- € zzgl. Forderungsbetrag
    Beauftragung eines Gerichtsvollziehers oder eines Inkasso Unternehmens etc. für eine ungesetzliche Forderung: 10.000.- € zzgl. Forderungsbetrag
    Veranlassung oder Durchführung einer Pfändung für eine ungesetzliche Forderung: 30.000.- € zzgl. Pfändungsbetrag
    In der Vergangenheit vom Fordernden, seinen Beauftragten, Mitarbeiter, Vorgesetzen, Kollegen, auch ehemaligen etc. ungesetzlich eingezogenen Gelder: Eingezogener Betrag zzgl.10% Zinsen
    5. Beendigung des Vertragsverhältnisses
    a. Zieht der Fordernde verbindlich und unwiderruflich die betreffenden ungesetzlichen Forderungen schriftlich zurück, und hat er seine Beauftragten etc. entsprechend schriftlich informiert, hat der Eigentümer nur noch Anspruch auf eine Abschlusszahlung.
    b. Die Abschlusszahlung ergibt sich gemäss Punkt 4 Pos. 7. Der Fordernde liefert dazu eine vollständige Zusammenstellung aller erhaltenen Zahlungen.
    c. Der Eigentümer erstellt dazu eine entsprechende Rechnung, die er ggf. durch weitere geleistete Zahlungen ergänzen kann.
    d. Der Vertrag endet an dem Tag, an dem der Fordernde die Abschlusszahlung geleistet hat. Es gilt das Datum des Zahlungseingangs beim Eigentümer.
    6. Änderungen an den Allgemeinen Geschäftsbedingungen
    Der Eigentümer kann die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit ändern. Die geänderten neuen Geschäftsbedingungen gelten jeweils rückwirkend ab Vertragsbeginn und ersetzen die alten Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
    Hochachtungsvoll

  12. toxic said

    Ein Widerspruch setzt einen Anspruch voraus.Es gibt aber eine weitere Vorgehensweise, nähmlich die Akzeptanz, diese verhindert alle ohnehin rechtswidrigen Folgen. Das Nachfolgende Schreiben sollte gleichzeitig an die Geschäftsführer der privaten Rundfunkanstalten ARD/ZDF gesandt werden.

    An
    Adresse der gez, wie bekannt
    Geshäftsführer Herr Hans W. Färber

    Betreff: Akzeptanz,
    Ihr Schreiben, vom …………, Eingang hier am …………… Geschäftszeichen………………….. Mein Geschäftszeichen: ……………………

    Sehr geehrter Herr Färber,
    ich habe Ihr oben benanntes Schreiben, dass ohne Unterschrift und mit nasser Tinte ungültig ist, erhalten, und nach rechtlicher Würdigung des Absenders und des Inhaltes als Angebot erkannt.

    Dieses nehme ich hiermit unter folgenden Voraussetzungen an:

    1. Sie erbringen mir Ihre amtliche Legitimation. Sie weisen darin in notariell beglaubigter Form nach, wofür, wie, wodurch und von wem Sie Rechte zur Vornahme hoheitlicher Handlungen, einschl.Steuerhoheit, übertragen bekommen haben, insbesondere aufgrund der Tatsache, dass viele Rechtsexperten meinen, die Rundfunk-Zwangsabgabe sei in Wahrheit gar kein Beitrag, sondern eine Rundfunksteuer. Diese Rundfunksteuer lasse man im Gesetz nur unter falscher Flagge als „Rundfunkbeitrag“ segeln, weil die für die Rundfunkgesetzgebung zuständigen Länder hier nicht über allgemeine Steuern beschließen dürfen.
    Gleichzeitig weisen Sie in notarieller Form nach, auf welchen Staat Sie vereidigt worden sind.

    2. Sie erbringen eine notarielle Beglaubigung der Gründungsurkunde der Bundesrepublik in Deutschland.

    3. Sie erbringen eine notarielle Beglaubigung der Gründungsurkunde des Bundeslandes Berlin.
    Ich gebe Ihnen hiermit Gelegenheit dieses innerhalb einer angemessenen Frist von 72 Stunden ab Postzustellung zzgl. 2 Tagen Postlaufzeit unter Eid und unter unbeschränkter Haftung zu erbringen.

    Sollte dies nicht erfolgen, gehe ich davon aus, daß Sie selbst privat- und vertragsrechtlich und Ihre Firma nach Firmen- und Vertragsrecht als Unternehmen (Handelsrecht / UCC / HGB) handeln und arbeiten oder für solche im Auftrag handeln, da sie oder übergeordnete Entitäten in internationalen Verzeichnissen als solche und damit gewerblich gelistet sind.

    Nutzen Sie diese Frist nicht oder erbringen Sie nicht die geforderten Beweise und widerlegen letztere Tatsachen/Annahmen nicht rechtskräftig und / oder unvollständig oder nicht in dieser Frist, gilt dies sowohl, als Ihre unwiderrufliche und absolute Zustimmung zu o.g. Tatsachen und Annahmen mit allen daraus folgenden Konsequenzen,

    sowie als Ihre unwiderrufliche und absolute Zustimmung zu einem privaten, kommerziellen Pfandrecht in Höhe von 30.000.- € meinerseits Ihnen persönlich gegenüber (Haftung nach § 823 BGB) als auch Ihrer Firma gegenüber in Höhe von 1.000.000.- €,

    sowie als Ihre unwiderrufliche und absolute Zustimmung zur Publikation dieser Notiz in einem von mir frei wählbaren internationalen Schuldnerverzeichnis, als Ihren unwiderruflichen und absoluten Verzicht auf jegliche rechtliche oder anderwärtige Mittel.
    Hochachtungsvoll

  13. Leser said

    Interessant ist auch, daß man sich nicht entscheiden will, ob es eine Gebühr oder ein Beitrag ist. Beides wäre rechtlich angreifbar, ein Beitrag ist freiwillig (Verein etc., man kann austreten) und eine Gebühr setzt eine Leistung voraus, alle Nichtgucker müssten diese nicht bezahlen.
    Es Abgabenbescheid zu nennen, haben sie sich garnicht erst getraut, denn eine Abgabe darf weder die GEZ, noch eine Rundfunkanstalt einfordern, das darf nur der Staat.

    Im Widerspruch ist übrigens gar keine Begründung erforderlich! Nur der Satz „Gegen den Gebühren-/Beitragsbescheid vom Datum lege ich hiermit Widerspruch ein“ ist nötig.

    Die Begründung braucht man erst, wenn es vor Gericht gehen sollte, und dafür habe ich diese gute Zusammenfassung abgespeichert. Ich glaube aber nicht, daß das passiert, wir zahlen seit Anfang 2013 nicht mehr, und nach drei widersprochenen Bescheiden, also seit Quartal 3/2013, haben wir garnichts mehr gehört.

    Wir haben die Widersprüche nicht an die GEZ geschickt, sondern an unsere Rundfunkanstalt (BR), und wir haben das Aktenzeichen der GEZ nicht angegeben, unsere Anschrift ist schließlich eindeutig.

  14. Man kann etwas, was rechtsungültig ist, nicht widersprechen, sondern weist zurück!
    Auch entstehen keinerlei Fristbindung, weil die nicht unterschriebene Zahlungsaufforderung ohnehin nichtig ist und deshalb keine Fristbindung entwickeln kann.

    Mit der Widerspruchseinlegung statt Zurückweisung, erkennt man ein Handelsangebot als solches bereits bedingt an.
    Eine Rückweisung indes zeigt klar die Nichtigkeit des Handelsangebotes von Anbeginn auf.

    Sonst inhaltlich guter Brief.

    • r.u.sirius said

      ganz genau!
      grundsätzlich ist das ganze nix weiter als werbung, nur halt in typisch faschistischen gewand wie in unserer simulation üblich.
      das ganze könnte ja auch in mail form daher kommen und würde wohl neben den anderen dutzenden tagtäglich, im spam ordner landen.
      alles was sich da drin ansammelt löscht man doch einfach nur….
      insofern denke ich dass selbst eine zurückweisung schon zuviel ist, denn die konkludenz kann ja eh nicht greifen.

  15. Jan-VS said

    Das Schreiben ist wirklich sehr gut. Zumal ich bereits vor 3 Monaten meinen Rundfunkbeitrag gekündigt habe. Ich warte eigentlich jeden Tag, daß da eine Reaktion kommt. Aber nun bin ich hoffentlich vorbereitet. Allerdings habe ich eine Frage. Ist es nicht besser anstatt eines Widerspruches, eine Zurückweisung auszuschreiben?

  16. Wo ist Art. 1 und 4 Allgemeine Erklärung der Menschenrechte? Jeder Mensch ist frei an unveräusserlichen Rechten, und „niemand darf Zwangsmitglied von irgendwas sein?“

    Ich konnte bereits eine Zwangsvollstrechkung abwehren.

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