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Archive for 18. Juli 2013

Diese Regierung MUSS weg !

Posted by krisenfrei - 18/07/2013

Diese Regierung schützt SIE nicht!

von fortunato (fortunanetz)

Grundrecht war gestern, totale Sicherheit ist trotzdem nicht. Das ist die schöne neue Welt der Regierung Merkel, wie sie uns zugedacht ist.

Wir wissen seit einiger Zeit, dass amerikanische, britische und französische Schnüffelprogramme unsere Privatsphäre ausforschen wo es nur geht, nicht nur im Internet, nein auch in Bezug auf die Post und das Telefon. Niemand ist mehr vor Schnüffeleien sicher. Frau Merkel wusste von nichts. Und der Rest der Regierung lebt auch im Tal der Ahnungslosen. Deshalb sind sie ja an der Regierung, weil sie so vollständig uninformiert sind.

Nun wissen wir durch verschiedene Hinweise, dass das nie gestimmt hat. Schon Edward Snowden wies darauf hin, dass ‚die Deutschen mit den Amerikanern unter einer Decke stecken‘. Damit meinte er natürlich nicht, dass SIE oder ich mit den Amerikanern unter einer Decke stecken. Weiterhin gibt es einen ehemaligen NSA Agenten, der ebenfalls behauptet, dass Merkel alles wusste (Der Artikel wurde bei WELT gelöscht!) . Es sind nun also schon zwei Personen aus den Reihen der US-Geheimdienste, die die Deutschen an den Ausforschungen beteiligt sehen. Merkel wusste aber von nichts! Die Frau ist und bleibt ahnungslos. Wird sie für ihre Ahnungslosigkeit vom ‚Souverän‘ eigentlich bezahlt? Ihr Regierungshandeln besteht darin, aktiv beim Ausspähen und Aushebeln der Grundrechte mit zu machen und dann ahnungslos zu sein. So sieht es aus. Merkel, die Gesetzlose!

Das Ganze treibt nun solche Stilblüten, dass beispielsweise die Bundeswehr in Afghanistan auf ein Spähprogramm mit Namen Prism zu greift, aber die Bundesregierung ist der Meinung, das ist ein andere Prism als das Prism. Die Welt ist doppelt, einmal für uns und dann noch mal für die Regierung. Das ist dann so wie vor Gericht:

Richter: Angeklagter, sie haben mit der Waffe auf den Nachbarn geschossen?
Angeklagter: Herr Richter, ich habe mit der Waffe geschossen, dachte aber dass es eine andere Waffe war als die Waffe über die wir jetzt sprechen.

So viel zur Wahrheitsliebe und Gesetzestreue dieser Bundesregierung.

Und um die Verhöhnung vollständig zu machen, meint Innenminister Friedrich nun, er müsse die Deutschen belehren. Sie sollen sich gefälligst selbst um ihre Sicherheit kümmern! Mir ist das einmal im Krankenhaus ähnlich passiert. Ich lag im Bett mit einer Infusion. Der Krankenpfleger hatte den Tropf leider falsch eingestellt. Das Medikament das in 8 Stunden in den Blutkreislauf kommen sollte, gluckerte in einer halben Stunde in den Blutkreislauf. Den Fehler machte der Pfleger. Als ich ihn per Notknopf rief, stellte er das dann ein und sagte dann: Das nächste Mal stellen sie es doch selbst ein….. Auf diesem Niveau schippert Herr Friedrich durch die Gegend! Und dabei sind die Empfehlungen dieses Herrn geradezu unterirdisch. Er empfiehlt den Deutschen Virenabwehrprogramme! Das ist deshalb unterirdisch, weil die Datenströme ja direkt an den Glasfaserkabeln abgepasst werden und die verlaufen ja nun mal nicht durch meinen PC oder Laptop, sondern durch den Atlantik und durch amerikanisches Territorium. Welches Verschlüsselungsprogramm ich nun verwenden soll um meine Telefonate abhörsicher zu machen, hat er leider auch nicht gesagt, einfach weil es das nicht gibt und ich auch nicht auf die Telefonie-Infrastruktur zugreifen kann. Mit diesem fortgesetzten Kindergarten versucht sich die Bundesregierung aus der Verantwortung zu stehlen wie ein Dieb in der Nacht.

Und nun zaubert Herr Friedrich eine neue Spaßtüte aus dem Hut. Nun hat er ein Supergrundrecht entdeckt. Man muss sich das einmal vorstellen! Das Grundgesetz gibt es nun seit Beginn der BRD und bisher hat dort niemand ein Supergrundrecht entdeckt. Auch in der Menschenrechtscharta steht davon nichts! Nirgendwo gibt es ein Supergrundrecht, aber Herr Friedrich hat eines entdeckt! Das kommt der Entdeckung eines neuen Kontinentes gleich. Das ist geradezu revolutionär! Friedrich entdeckte das Supergrundrecht ‚Sicherheit‘. Und dieses Supergrundrecht hebelt dann die anderen Grundrechte aus. So einfach ist das!

Und das Lustige dabei ist, dass dieses Recht als Grundrecht gar nicht im Grundgesetz steht. Aber vielleicht benutzen Frau Merkel und Herr Friedrich auch ein anderes Grundgesetz wie wir? Bei Prism war es ja schon so, dass sie ein anderes Prism als Prism hatten. Vielleicht ist es ja auch so, dass sie ein anderes Grundgesetz kennen als das Grundgesetz? Wie schon Wikipedia richtig ausführt gibt es eine ganze Menge Grundrechte (Meinungsfreiheit, Menschenwürde, Freie Entfaltung der Persönlichkeit, Freiheit der Person, informationelle Selbstbestimmung, Postgeheimnis, Briefgeheimnis, Glaubensfreiheit, Versammlungsfreiheit, Gleichheit, Freizügigkeit, etc.) Aber nirgendwo findet sich ein Menschenrecht auf Sicherheit, nur eben bei dieser Bundesregierung.

Für das neue Menschenrecht, müsste man den Straßenverkehr einstellen, Operationen am menschlichen Körper unterlassen, Hundehaltung verbieten, den Flugverkehr und den Zugverkehr einstellen. Küchenmesser und Leitern sind eine enorme Gefahrenquelle für die eigene Sicherheit – zumindest ist das statistisch gesehen so. Alle die vorgenannten Punkte sind unsicher, ja sogar potentiell lebensgefährlich. Und genau aus diesem Grund gibt es kein Grundrecht auf Sicherheit. Aber Herr Friedrich möchte dieses Recht gerne einführen und deshalb alle anderen Grundrechte einschränken oder gar abschaffen. So sieht es aus!

Und deshalb kann man am Handeln der Regierung Merkel sehen, dass sie nicht daran interessiert ist, sie und mich zu schützen. Alle die dümmlichen Ausreden von: ‚Ich habe nichts gewusst‘ über ‚Die Deutschen müssen mal selbst für ihre Sicherheit sorgen‘ und ‚Wir nutzten Prism, glaubten aber es sei ein anderes Prism als Prism‘ bis hin zu ‚Wir lieben euch doch alle, wir wollen nur eure Sicherheit‘ zeigen nur eines. Diese Regierung ist nicht wählbar. Sie hält sich nicht an Recht und Gesetz. Sie muss weg,

meint
fortunato

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Ja, diese Regierung muss weg! Die anderen US-hörigen Blockparteien gleich mit. Und deshalb … 

Sofortiges Verbot folgender Parteien: CDU/CSU, SPD, FDP, GRÜNE

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Parallelwährungen als Ausweg aus dem Euro-Dilemma?

Posted by krisenfrei - 18/07/2013

von Ulrich van Suntum (wirtschaftlichefreiheit)

Die aktuelle Eurokrise offenbart das grundsätzliche Dilemma einer Währungsunion: Es muss eine gemeinsame Geld- und Zinspolitik für mehrere Volkswirtschaften mit ggfs. ganz unterschiedlicher Leistungsfähigkeit gefahren werden. Zudem gibt es nur einen Wechselkurs, der für das eine Land zu hoch, für das andere aber zu niedrig sein kann. Die Folge sind massive Ungleichgewichte in den Leistungsbilanzen, Fehlleitungen der internationalen Kapitalströme und divergierende Konjunkturlagen, denen die Geldpolitik nicht gleichzeitig gerecht werden kann.

So ist die aktuelle Niedrigzinspolitik der EZB aus Sicht der Problemländer im Euroraum vielleicht angemessen. Sie erleichtert ihnen zumindest auf kurze Sicht die Bedienung ihrer Schuldenlast und mildert dort die Rezession, wenn auch mit stark abnehmenden Grenzerträgen. In Deutschland leidet dagegen unter negativen Realzinsen mit entsprechenden Fehlanreizen bei Staatsverschuldung und Investitionen. Zudem werden dadurch die Sparer im Wege der finanziellen Repression praktisch enteignet, da die Nominalzinsen nicht einmal mehr die Inflationsrate decken.

Vor diesem Hintergrund sind verschiedene Vorschläge für die Einführung von Parallelwährungen gemacht worden. So könnten Problemländer wie Griechenland zusätzlich zum Euro wieder eine eigene Währung einführen, die dann Grundlage für die dortige Lohn- und Preisgestaltung wäre. So ließe sich ihre Wettbewerbsfähigkeit verbessern, während gleichzeitig der Euro als gemeinsames Zahlungsmittel erhalten bliebe. Soweit die Auslandsschulden vertragsmäßig „in Landeswährung“ nominiert sind, ließe sich auf diese Weise zusätzlich eine Teilentschuldung bewirken, da die Landeswährung jetzt eben nicht mehr der Euro wäre.

Alternativ oder zusätzlich könnte auch Deutschland eine „Neue DM“ (NDM) als Parallelwährung einführen. Die Motivation wäre hier vor allem der Schutz der Sparer vor weiterer finanzieller Repression. Denn zum einen dürfte die NDM vermutlich stark gegenüber dem Euro aufwerten, und zum anderen könnten Guthaben in NDM von der Bundesbank höher verzinst werden als mit dem Euro-Einlagensatz der EZB. Dazu bräuchte die NDM nicht einmal als Bargeld eingeführt zu werden, eine reine Buchwährung würde zunächst ausreichen. Auch der Euro ist ja nur Schritt für Schritt entstanden, zunächst als reine Verrechnungseinheit ECU, 1999 dann als obligatorische Buchwährung und 2002 schließlich als Bargeld.

Parallelwährungen scheinen also auf den ersten Blick für alle Beteiligten große Vorteile zu haben. Die Problemländer könnten wieder wettbewerbsfähiger werden, die Überschussländer könnten ihren Bürgern höhere Zinsen und ein wertstabileres Geld verschaffen. Zugleich bliebe der Euro als gemeinsame Recheneinheit und innereuropäisches Zahlungsmittel erhalten.

Trotzdem ist die Einführung von Parallelwährungen ökonomisch, rechtlich und politisch schwierig. So haben die Problemländer wenig Interesse daran, jedenfalls solange sie ihre Zahlungsbilanz- und Staatsdefizite weiter über Rettungsfonds und EZB finanzieren können.  Zudem haben sich Wirtschaft und Bevölkerung an die Bequemlichkeit einer einheitlichen Währung in Europa gewöhnt. Die Freude darüber, nun wieder alles in unterschiedlichen Währungen umrechnen zu müssen, und das auch noch im eigenen Land, dürfte begrenzt sein.

Aber Bequemlichkeit und Gewohnheit haben ihren Preis. Wenn es beim Euroraum in seiner jetzigen Form bleibt, läuft dies zwangsläufig auf eine Transferunion unvorstellbaren Ausmaßes hinaus. Aktuell wird die deutsche Haftungssumme im Zusammenhang mit der Eurorettung vom ifo-Institut auf 666 Mrd. Euro veranschlagt. Mit der geplanten Bankenunion kommen noch weitaus größere Risiken auf die deutschen Sparer und Steuerzahler zu. Und die langfristigen Kosten der immer größere Ausmaße annehmenden Euro-Geldschwemme in Form von Inflationsrisiken und Fehlanreizen für die Schuldnerländer sind dabei noch gar nicht berücksichtigt.

Es gibt allerdings noch einen anderen Ausweg, nämlich die teilweise Renationalisierung der Zinspolitik. So könnte die Bundesbank wertgesicherte Euroeinlagen (WGA) als Alternative zu der normalen Reservehaltung bei der EZB anbieten. Die WGA würden mit einer Wertgarantie in Höhe der Euro-Inflationsrate bei Rückzahlung ausgestattet, zuzüglich des normalen Einlagensatzes der EZB. Damit hätten die in Deutschland ansässigen Kreditinstitute eine zumindest werterhaltende Anlagemöglichkeit für ihre liquiden Mittel, während gleichzeitig andere Euro-Notenbanken bei der derzeitigen Niedrigzinspolitik bleiben könnten. Faktisch würde die Bundesbank damit eine Parallelwährung einführen, allerdings nur als spezielles Buchgeld und ohne das Kind beim Namen zu nennen. Die Bevölkerung erhielte damit eine bessere Verzinsung ihrer Sparguthaben, könnte aber dennoch den Euro als alleiniges Zahlungsmittel behalten. Und anders als bei einer echten Parallelwährung könnte ein solcher, begrenzter Schritt auch nicht als Bruch mit den anderen Euroländern missverstanden werden. Denn die nicht für alle passende Einheitszinspolitik ist ja ein von allen Seiten anerkanntes Ärgernis der Einheitswährung. Trotz vieler Probleme im Detail dürfte es sich deshalb lohnen, ernsthaft über entsprechende Auflockerungen dieser Politik nachzudenken.

Hinweis:

Dieser Leitartikel ist in der Ausgabe 07/2013 der Fachzeitschrift WiSt erschienen.


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GEZ – Erfahrungsbericht bezüglich Beitragsservice

Posted by krisenfrei - 18/07/2013

von Christoph (volksbetrugpunktnet)

 Nachdem am 1. Februar 2013 der erste Brief ?Zahlung der Rundfunkgebühren /Rundfunkbeiträge? von dem Beitragsservice gekommen ist, habe ich am 13 März mit der ersten Version der Höflichen Mitteilung geantwortet. Diese wurde sowohl an die Zentrale in Köln als auch an den Geschäftsführer des NDR, Lutz Marmor, (da in Niedersachsen zuständig) geschickt.

Am 20. März kam ein Schreiben direkt vom NDR in Rostock. In diesem wurden die rechtlichen Grundlagen zu dem Beitragsservice erläutert und es wurde nicht auf die UCC Dokumente eingegangen. Unterschrieben wurde es (oh Wunder!) mit nasser http://de-mg42.mail.yahoo.com/neo/” target=”_blank”>Tinte von Eva Hengst und Ines Slomka.

Meine Antwort war folgende, untermauert mit Kopien aus der UPIK Datenbank:

Vielen Dank für Ihr Schreiben vom 20.03.2013.

Mein vorangegangenes Schreiben bezog sich nicht auf offene Fragen bezüglich der Rechtmäßigkeit des Rundfunkbeitragstaatsvertrages, die Unrechtmäßigkeit dessen ist mir bereits sehr gut bekannt.

Bitte lesen Sie aufmerksam die folgenden Informationen und überprüfen Sie selbst die Quellen auf ihre Authentizität.

Der ?Staatsvertrag? auf den Sie sich beziehen, hat keine rechtlich zwingende Bindung da es sich hier um einen Vertrag zwischen Privatfirmen handelt. Alle Landtage und deren Zweigstellen sind als internationale Privatfirmen registriert. Sie sind keine echten staatlichen Einrichtungen, sie geben das nur vor! Das gleiche gilt für ARD, ZDF etc. Denken Sie dran dass Beiträge zu fordern, die sich aus Täuschung im Rechtsverkehr ergeben, eine Straftat darstellt! Aus diesem Fakt ergibt sich, dass der Rundfunkbeitrag ein privates freiwilliges Leistungsangebot ist, das nicht angenommen werden muss. Und da ich mit Ihnen auch kein Vertrag eingehen will, lehne ich Ihr Angebot auch dankend ab.

Erläuterung zu der Höflichen Mitteilung: Falls Sie den Sinn dieses Dokuments nicht verstanden haben, sollten Sie dem Hinweis auf den Artikel im http://de-mg42.mail.yahoo.com/neo/” target=”_blank”>Internet, am Ende des Dokuments folgen. Der Sinn der Höflichen Mitteilung und der angehängten AGB ist klar: wir agieren als Menschen, als Privatpersonen mit persönlichen Haftung und so schließen wir auch unsere Verträge untereinander ab. Sollten Sie mir also eine Mahnung, Rechnung oder sonstige Handlung ausführen, schließen Sie automatisch mit mir einen verbindlichen Vertrag ab. Und zwar zu meinen Konditionen. Das bedeutet dass auf eine Zahlungserinnerung oder Mahnung, Sie von mir eine Rechnung in der festgesetzten Höhe bekommen werden.?

Da dies argumentativ anscheinend nicht durchschlaggebend war, bekam ich einen nächsten Brief:

?Vielen Dank für Ihr Schreiben vom 27.03. Sie vertreten die Auffassung, dass der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag für Sie keine bindende Wirkung hat.

Unsere Antwort hierzu muss jedoch aus folgenden Gründen eindeutig ausfallen.

Der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) wurde von allen Länderparlamenten der Bundesrepublik Deutschland ratifiziert und ist entgegen Ihrer Auffassung eine wirksame Rechtsgrundlage für die Erhebung des Rundfunkbeitrages. Sie unterliegt der Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland einschließlich ihrer Bundesländer. Dies hat zur Folge , dass Sie ? ebenso, wie alle anderen deutschen Staatsbürger ? den rechtlichen Regelungen, insbesondere auch den Beitragspflichten unterworfen sind. Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit bestehen nicht ? die Erhebung eines allgemeinen Beitrages als Pflichtbeitrag aller Bürgerinnen und Bürger für den http://de-mg42.mail.yahoo.com/neo/” target=”_blank”>öffentlich-rechtlichen Rundfunk ist als Finanzierungsmittel für die Gesamtveranstaltung Rundfunk verfassungsrechtlich zulässig. Die Beitragspflicht besteht nach dem Gesetz automatisch, so dass es keines wie auch immer gearteten gesonderten Vertrages bedarf.

Bitte vermeiden Sie weitere mit Kosten verbundene Maßnahmen indem Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommen.?

Hier habe ich mich entschieden, einen weiteren Brief zu schreiben, diesmal schon mit der neuen überarbeiteten Höflichen Mitteilung auf Englisch und Deutsch, dem Deckblatt und etlichen Beweisen:

?vielen Dank für Ihr Schreiben vom 15.04.2013. Sie schreiben unter anderem: ?Dies hat zur Folge, dass Sie ? ebenso, wie alle anderen deutschen Staatsbürger ? den rechtlichen Regelungen, insbesondere auch den Beitragspflichten unterworfen sind.?

Als Erstes: ich bin nicht deutscher Staatsbürger. Als Zweites: aus dem oben zitierten Satz entnehme ich, dass die Beitragspflicht nur für deutsche Staatsbürger gelten soll, nicht aber für hier lebende Ausländer? Das ist sehr interessant, steht es doch in Widerspruch mit dem, was Herr Jörg Schönenborn als ?Demokratie-Abgabe? sehen will.

Zu Ihrer Argumentation bezüglich der Rechtsmäßigkeit des Rundfunkbeitrages antworte ich folgendermaßen:

Darstellung der Fakten:

1. Die Bundesrepublik Deutschland ist eine private Firma, eingetragen im Handelsregister B des Amtsgerichts Frankfurt am Main (Beweis in Anlagen!).

2. Die Länderparlamente der Bundesrepublik Deutschland sind private Firmen, eingetragen im internationalen Firmenregister wie z.B. www.dnb.com und www.upik.de (Beweis in Anlagen!).

3. Der Norddeutsche Rundfunk ist eine private Firma, eingetragen im internationalen Firmenregister wie z.B. www.dnb.com und www.upik.de (Beweis in Anlagen!).

4. Ich habe bezüglich der Aufforderung zur Zahlung der Rundfunkgebühren / Rundfunkbeiträgen aus dem Brief des Beitragsservices vom 01.02.2013, mit keiner der in Punkten 1. bis 3. aufgeführten Parteien, einen verpflichtenden Vertrag geschlossen.

5. Da, wie in Punkten 1. bis 3. bewiesen, alle beteiligten Parteien private Firmen sind, ist der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) ein Vertrag nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und kein Staatsvertrag.

6. Zusätzlich kommt hinzu dass Firmen und ?Regierungen? nach dem Universal Commercial Code (UCC) rechtmäßig gepfändet worden sind. Ausführliche Informationen dazu, sind Ihnen mit diesem Schreiben mitgesendet worden.

Aufforderung

1. Beweisen Sie mittels einer Kopie der Staatsgründungsurkunde dass die Bundesrepublik Deutschland ein rechtmäßiger Staat ist.

2. Widerlegen Sie dass die, unter Punkten 1. bis 3. in der Darstellung der Fakten aufgeführte Institutionen Firmen sind.

3. Beweisen Sie dass zwischen mir und dem Beitragsservice ein verpflichtender Vertrag besteht, handschriftlich mit nasser Tinte von mir unterschrieben.

Für die Erbringung der schriftlichen Beweise setze ich Ihnen eine Frist bis zum 11. Mai 2013.

Ihr Angebot vom 01.02.2013 lehne ich dankend ab. Ich bin an Leistungen Ihrer Firma nicht interessiert.

Von weiteren Schreiben, außer Erbringung der eindeutigen Beweise, bitte ich abzusehen.

Die Frist ist verstrichen ohne dass ein Brief vom Beitragsservice eingegangen ist! Sollten sie doch später Ansprüche stellen, werde ich darüber berichten und anfangen, Rechnungen zu verschicken.

Christoph (Liberaviro)

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und nochmal die Beurteilung von sog. “Mahnungen” durch das Verwaltungsgericht München:

Betreff: WG: Aufforderung der GEZ ist kein Verwaltungsakt

Das Rechnungsstellen von (hier: Rundfunk-) Gebühren durch Zusendung eines Kontoauszugs mit der schlichten Bitte um Zahlung eines als fällig angesehenen Geldbetrags ist ? insbesondere wenn (wie vorliegend) dem Schreiben keine Rechtsbehelfsbelehrung beigefügt ist ? als bloße Zahlungsaufforderung, wie sie auch unter Privaten üblich ist, aufzufassen und nicht als Verwaltungsakt mit besonderem Regelungscharakter, maßgeblich nicht als vollstreckbarer Leistungsbescheid bzw. vollstreckbare Gebührenfestsetzung!!!

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Steuer-Immunität für Troika und Task-Force in Griechenland

Posted by krisenfrei - 18/07/2013

Mitglieder der Troika und Task-Force in Griechenland erhalten Steuer-Immunität, während Arbeitslose fortan auf Basis fiktiver Einkommens-Indizien besteuert werden.

aus dem gr-blog

Die griechische Regierung nahm in die neue Einkommensteuer-Verordnung eine schockierende Bestimmung auf, die für die 22 dauerhaft in Griechenland befindlichen Mitglieder der Stäbe der Troika sowie auch für die 28 dauerhaft bei den öffentlichen Behörden “installierten” Sachverständigen der Task-Force der Kommission eine völlige Steuer-Immunität einführt.

Mit dieser Bestimmung wird vorgesehen, dass die Stellvertreter der Gläubiger, die Millionen einfachen griechischen Bürgern erdrückende Steuereinnahmemaßnahmen und horizontale Kürzungen der Löhne, Renten und Sozialleistungen aufzwingen, gegenüber den griechischen Behörden keinerlei Rechenschaft für jegliche in Griechenland getätigten Käufe von Vermögensteilen großen Wertes ablegen, da sie von den Lebenshaltungskosten-Indizien und dem Vermögensnachweis der griechischen Steuergesetzgebung befreit werden.

Zur selben Stunde sehen diverse andere Bestimmungen der bereits in Kraft stehenden Einkommensteuer-Verordnung vor, dass ungefähr 1,3 Millionen arbeitslose Bürger des Landes nicht von den Bestimmungen über die Einkommensindizien ausgenommen werden und aufgefordert sein werden, ab diesem Jahr überdimensionale Steuerbeträge für inexistente Einkommen zu entrichten – außer sie akzeptieren, ein unglaublich bürokratisches, zeitraubendes und nervenaufreibendes Verfahren zur Anzweiflung der Indizien zu befolgen, dessen Resultat fraglich ist.

Persilschein für Funktionäre institutioneller Organe

Mit der Bestimmung des Paragraphen 4 des Artikels 30 der neuen Einkommensteuer-Verordnung wird vorgesehen, dass die Regelungen der Artikel 32 – 34 der selben Verordnung, die sich auf die Festsetzung der Einkommen auf Basis der Kriterien der Lebensführung und des Erwerbs von Vermögenswerten beziehen, keine Geltung haben für “jede natürliche Person, die bei einem institutionellen Organ der Europäischen Union oder eines internationalen Organismus beschäftigt ist, die sich auf Basis eines von Griechenland umgesetzten internationalen Abkommens niedergelassen hat“.

Diese photographische Bestimmung des Artikels 30 betrifft alle dauerhaft in Griechenland niedergelassenen Funktionäre und technischen Sachverständigen des Internationalen Währungsfonds, der Europäischen Kommission und der Europäischen Zentralbank, welche die Stäbe der Kontrolleure der Troika bilden und als ständige Vertreter der Gläubiger in Ministerien, Organismen und Trägern des griechischen Staats sowie ebenfalls auch der Griechischen Bank fungieren. Sie bezieht sich ebenfalls auch auf die Mitglieder der Task-Force der Kommission unter dem Deutschen Horst Reichenbach, welche die Erbringung beratender technischer Hilfe zur Forcierung der mit dem Memorandum auferlegten strukturellen Reformen übernommen hat.

Auf Basis dieser photographischen Bestimmung unterliegen alle diese ausländischen ständigen Vertreter der Troika und der Task-Force nicht dem Vermögensnachweis für die in Griechenland getätigten Käufe von Immobilien, Privatfahrzeugen, Freizeitschiffen, Aktien, Obligationen und anderen Vermögenswerten! Sie können also Villen, luxuriöse PKW, superluxuriöse Schiffe und sogar auch Aktien an der griechischen Börse oder griechische Staatsanleihen kaufen, ohne verpflichtet zu sein, dem Finanzamt zu deklarieren, woher sie die Gelder für diese Käufe haben! Die Aufwendungen der konkreten Personen für den Erwerb von Immobilien und beweglichen Vermögenswerten in Griechenland werden also nicht als Indizien für ihre Einkommens gelten!

Zusätzlich werden die griechischen Steuerbehörden bezüglich der in Rede stehenden ausländischen Vertreter nicht zur Bestimmung deren tatsächlicher Einkommen berechtigt sein, weder auf Basis der Lebensführungs-Indizien für die in Griechenland genutzten Wohnungen, Privatfahrzeuge und Freizeitschiffe, noch auf Basis der Ausgaben für eventuelle Schulgelder für ihre Kinder an Privatschulen und die Entlohnung von Dienstleistungspersonal. Allgemein werden die griechischen Steuerbehörden keinerlei Recht haben, das Niveau der Lebenshaltung der ausländischen Kontrolleure und Vertreter oder die Herkunft der eventuell aufgewendeten Gelder für den Erwerb von Vermögen in Griechenland zu prüfen!

Steuern für Millionen Griechen ohne Einkommen

Zur selben Stunde also, wo ein dauerhaft in Griechenland niedergelassener Funktionär der Troika mit einem Jahreseinkommen von 100.000 Euro in Erscheinung treten und Aufwendungen für den Erwerb von Vermögensteilen in Höhe von 200.000 Euro deklarieren kann und gegenüber den griechischen Steuerbehörden überhaupt keine Rechenschaft abzulegen hat, wird in diesem Jahr (2013) jeder verelendete und finanziell ruinierte Familienvater, der wegen der von der Troika aufgezwungenen unmenschlichen Maßnahmen harter Austerität arbeitslos geworden ist, auf Basis von Lebensführungs-Indizien für die ihm gehörende Wohnung und sein Auto besteuert und aufgefordert sein werden, überdimensionale Steuern für ein (fiktives) Einkommen zu zahlen, das er nicht hat!

Konkret sieht das neue Steuersystem vor, dass ab diesem Jahr jeder Steuerpflichtige, der arbeitslos ist und überhaupt kein Einkommen hat, in seiner Steuererklärung mit einem fiktiven Einkommen von insgesamt zigtausend Euro erscheint, einzig und allein weil er in irgend einer Wohnung wohnt und einen PKW besitzt! Sobald der Arbeitslose seine Steuererklärung abgibt, wird die Informationszentrale für Datensysteme (GGPS) sein Einkommen automatisch auf Basis des Systems der Lebenshaltungs-Indizien bestimmen, das vorsieht, dass für jeden Steuerpflichtigen, der einfach nur irgendwo wohnt und auch einen PKW hat, gilt:

  1. Ein minimales fiktives Lebensunterhaltseinkommen von 3.000 Euro für Ledige und 5.000 Euro für Verheiratete.
  2. Ein zusätzliches Lebensführungs-Indiz für die genutzte Wohnung.
  3. Ein zusätzliches Lebensführungs-Indiz für das von ihm besessene Auto!

Beispielsweise wird für einen einkommenslosen Langzeitarbeitslosen, der ledig ist, in seinem eigenen Einfamilienhaus von 80 qm wohnt und auch einen acht Jahre alten PKW mit 1.400 cm³ Hubraum besitzt, die GGPS in diesem Jahr mit der elektronischen Abgabe der Steuererklärung automatisch veranschlagen:

  • Minimales Lebensunterhaltseinkommen: 3.000 Euro.
  • Lebensführungs-Indiz wegen der Wohnung: 3.840 Euro.
  • Lebensführungs-Indiz wegen des Autos: 3.640 Euro.

Der konkrete Steuerpflichtige wird somit aufgefordert werden, 548 Euro Einkommensteuer und zusätzlich weitere 262 Euro als “Strafe” zu zahlen, weil er keine Quittungen über Konsumausgaben in Höhe von wenigstens 25% des real oder fiktiv festgestellten Einkommens gesammelt hat (wie auch?) – also insgesamt eine Abzocke in Höhe von 810 Euro!

Damit der Arbeitslose möglicherweise “davonkommt”, hat er nach Erhalt des Einkommens-Steuerbescheids alle Unterlagen zusammenzutragen, die beweisen, dass er arbeitslos ist, und sich damit zu dem zuständigen Finanzamt (DOY) begeben und die Unterlagen nebst einem Antrag einreichen, damit er den Finanzamtsleiter davon überzeugt, dass das – fiktiv veranschlagte – Einkommen von 10.480 Euro “nicht existiert”.

Dieses Verfahren werden in diesem Jahr mehr als 1.300.000 (!) arbeitslose griechische Bürger zu befolgen haben, die dieses Jahr Steuerbescheide auf Basis von Indizien erhalten werden.

(Quelle: Eleftheros Typos)

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