Steuer-Immunität für Troika und Task-Force in Griechenland
Verfasst von: krisenfrei - 18/07/2013
Mitglieder der Troika und Task-Force in Griechenland erhalten Steuer-Immunität, während Arbeitslose fortan auf Basis fiktiver Einkommens-Indizien besteuert werden.
aus dem gr-blog
Die griechische Regierung nahm in die neue Einkommensteuer-Verordnung eine schockierende Bestimmung auf, die für die 22 dauerhaft in Griechenland befindlichen Mitglieder der Stäbe der Troika sowie auch für die 28 dauerhaft bei den öffentlichen Behörden “installierten” Sachverständigen der Task-Force der Kommission eine völlige Steuer-Immunität einführt.
Mit dieser Bestimmung wird vorgesehen, dass die Stellvertreter der Gläubiger, die Millionen einfachen griechischen Bürgern erdrückende Steuereinnahmemaßnahmen und horizontale Kürzungen der Löhne, Renten und Sozialleistungen aufzwingen, gegenüber den griechischen Behörden keinerlei Rechenschaft für jegliche in Griechenland getätigten Käufe von Vermögensteilen großen Wertes ablegen, da sie von den Lebenshaltungskosten-Indizien und dem Vermögensnachweis der griechischen Steuergesetzgebung befreit werden.
Zur selben Stunde sehen diverse andere Bestimmungen der bereits in Kraft stehenden Einkommensteuer-Verordnung vor, dass ungefähr 1,3 Millionen arbeitslose Bürger des Landes nicht von den Bestimmungen über die Einkommensindizien ausgenommen werden und aufgefordert sein werden, ab diesem Jahr überdimensionale Steuerbeträge für inexistente Einkommen zu entrichten – außer sie akzeptieren, ein unglaublich bürokratisches, zeitraubendes und nervenaufreibendes Verfahren zur Anzweiflung der Indizien zu befolgen, dessen Resultat fraglich ist.
Persilschein für Funktionäre institutioneller Organe
Mit der Bestimmung des Paragraphen 4 des Artikels 30 der neuen Einkommensteuer-Verordnung wird vorgesehen, dass die Regelungen der Artikel 32 – 34 der selben Verordnung, die sich auf die Festsetzung der Einkommen auf Basis der Kriterien der Lebensführung und des Erwerbs von Vermögenswerten beziehen, keine Geltung haben für “jede natürliche Person, die bei einem institutionellen Organ der Europäischen Union oder eines internationalen Organismus beschäftigt ist, die sich auf Basis eines von Griechenland umgesetzten internationalen Abkommens niedergelassen hat“.
Diese photographische Bestimmung des Artikels 30 betrifft alle dauerhaft in Griechenland niedergelassenen Funktionäre und technischen Sachverständigen des Internationalen Währungsfonds, der Europäischen Kommission und der Europäischen Zentralbank, welche die Stäbe der Kontrolleure der Troika bilden und als ständige Vertreter der Gläubiger in Ministerien, Organismen und Trägern des griechischen Staats sowie ebenfalls auch der Griechischen Bank fungieren. Sie bezieht sich ebenfalls auch auf die Mitglieder der Task-Force der Kommission unter dem Deutschen Horst Reichenbach, welche die Erbringung beratender technischer Hilfe zur Forcierung der mit dem Memorandum auferlegten strukturellen Reformen übernommen hat.
Auf Basis dieser photographischen Bestimmung unterliegen alle diese ausländischen ständigen Vertreter der Troika und der Task-Force nicht dem Vermögensnachweis für die in Griechenland getätigten Käufe von Immobilien, Privatfahrzeugen, Freizeitschiffen, Aktien, Obligationen und anderen Vermögenswerten! Sie können also Villen, luxuriöse PKW, superluxuriöse Schiffe und sogar auch Aktien an der griechischen Börse oder griechische Staatsanleihen kaufen, ohne verpflichtet zu sein, dem Finanzamt zu deklarieren, woher sie die Gelder für diese Käufe haben! Die Aufwendungen der konkreten Personen für den Erwerb von Immobilien und beweglichen Vermögenswerten in Griechenland werden also nicht als Indizien für ihre Einkommens gelten!
Zusätzlich werden die griechischen Steuerbehörden bezüglich der in Rede stehenden ausländischen Vertreter nicht zur Bestimmung deren tatsächlicher Einkommen berechtigt sein, weder auf Basis der Lebensführungs-Indizien für die in Griechenland genutzten Wohnungen, Privatfahrzeuge und Freizeitschiffe, noch auf Basis der Ausgaben für eventuelle Schulgelder für ihre Kinder an Privatschulen und die Entlohnung von Dienstleistungspersonal. Allgemein werden die griechischen Steuerbehörden keinerlei Recht haben, das Niveau der Lebenshaltung der ausländischen Kontrolleure und Vertreter oder die Herkunft der eventuell aufgewendeten Gelder für den Erwerb von Vermögen in Griechenland zu prüfen!
Steuern für Millionen Griechen ohne Einkommen
Zur selben Stunde also, wo ein dauerhaft in Griechenland niedergelassener Funktionär der Troika mit einem Jahreseinkommen von 100.000 Euro in Erscheinung treten und Aufwendungen für den Erwerb von Vermögensteilen in Höhe von 200.000 Euro deklarieren kann und gegenüber den griechischen Steuerbehörden überhaupt keine Rechenschaft abzulegen hat, wird in diesem Jahr (2013) jeder verelendete und finanziell ruinierte Familienvater, der wegen der von der Troika aufgezwungenen unmenschlichen Maßnahmen harter Austerität arbeitslos geworden ist, auf Basis von Lebensführungs-Indizien für die ihm gehörende Wohnung und sein Auto besteuert und aufgefordert sein werden, überdimensionale Steuern für ein (fiktives) Einkommen zu zahlen, das er nicht hat!
Konkret sieht das neue Steuersystem vor, dass ab diesem Jahr jeder Steuerpflichtige, der arbeitslos ist und überhaupt kein Einkommen hat, in seiner Steuererklärung mit einem fiktiven Einkommen von insgesamt zigtausend Euro erscheint, einzig und allein weil er in irgend einer Wohnung wohnt und einen PKW besitzt! Sobald der Arbeitslose seine Steuererklärung abgibt, wird die Informationszentrale für Datensysteme (GGPS) sein Einkommen automatisch auf Basis des Systems der Lebenshaltungs-Indizien bestimmen, das vorsieht, dass für jeden Steuerpflichtigen, der einfach nur irgendwo wohnt und auch einen PKW hat, gilt:
- Ein minimales fiktives Lebensunterhaltseinkommen von 3.000 Euro für Ledige und 5.000 Euro für Verheiratete.
- Ein zusätzliches Lebensführungs-Indiz für die genutzte Wohnung.
- Ein zusätzliches Lebensführungs-Indiz für das von ihm besessene Auto!
Beispielsweise wird für einen einkommenslosen Langzeitarbeitslosen, der ledig ist, in seinem eigenen Einfamilienhaus von 80 qm wohnt und auch einen acht Jahre alten PKW mit 1.400 cm³ Hubraum besitzt, die GGPS in diesem Jahr mit der elektronischen Abgabe der Steuererklärung automatisch veranschlagen:
- Minimales Lebensunterhaltseinkommen: 3.000 Euro.
- Lebensführungs-Indiz wegen der Wohnung: 3.840 Euro.
- Lebensführungs-Indiz wegen des Autos: 3.640 Euro.
Der konkrete Steuerpflichtige wird somit aufgefordert werden, 548 Euro Einkommensteuer und zusätzlich weitere 262 Euro als “Strafe” zu zahlen, weil er keine Quittungen über Konsumausgaben in Höhe von wenigstens 25% des real oder fiktiv festgestellten Einkommens gesammelt hat (wie auch?) – also insgesamt eine Abzocke in Höhe von 810 Euro!
Damit der Arbeitslose möglicherweise “davonkommt”, hat er nach Erhalt des Einkommens-Steuerbescheids alle Unterlagen zusammenzutragen, die beweisen, dass er arbeitslos ist, und sich damit zu dem zuständigen Finanzamt (DOY) begeben und die Unterlagen nebst einem Antrag einreichen, damit er den Finanzamtsleiter davon überzeugt, dass das – fiktiv veranschlagte – Einkommen von 10.480 Euro “nicht existiert”.
Dieses Verfahren werden in diesem Jahr mehr als 1.300.000 (!) arbeitslose griechische Bürger zu befolgen haben, die dieses Jahr Steuerbescheide auf Basis von Indizien erhalten werden.
(Quelle: Eleftheros Typos)

Gus Munoz said
In dem Abschnitt über Haushalt und Steuern werden die bisherigen Fortschritte, zum Beispiel bei der Eintreibung von Steuerrückständen, aufgezeigt. Außerdem werden Bereiche genannt, in denen es weiterer Fortschritte bedarf, beispielsweise bei der Eintreibung der Steuern von wohlhabenden Steuerpflichtigen. Beschrieben werden auch die Anstrengungen zur Umsetzung eines umfassenden Aktionsplans zur Modernisierung der Steuerverwaltung, wobei die Mitgliedstaaten, der IWF und Kommissionsdienststellen maßgebliche Unterstützung leisten. Ein weiteres Thema ist die Bekämpfung der Geldwäsche; dabei bedarf es dringend einer besseren Abstimmung zwischen den verschiedenen griechischen Akteuren. Weitere Fortschritte müssen auch im Bereich der öffentlichen Finanzverwaltung erzielt werden, insbesondere bei der Ausgabenkontrolle.
neuesdeutschesreich said
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