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Neue GEZ-Gebühren: wehren Sie sich!

Posted by krisenfrei - 05/01/2013

Das Thema „GEZ-Zwangsgebühr ab 2013“ könnte demnächst noch so richtig spannend werden, wenn eine Klagewelle auf die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) zurollt. Jeder, aber wirklich jeder, der nicht länger abGEZockt werden will, sollte gegen diese Zwangsgebühr, die laut juristischer Definition eigentlich eine Steuer ist, Widerspruch erheben. Je mehr Bürger sich dagegen wehren, desto besser.

Mit dem Euro haben uns die Berufslügner schon genug in die Sch….. geritten. Beim Euro wurden wir nicht gefragt und bei dem neuen Rundfunkvertrag auch nicht. Langsam reicht’s.  Wir wollen nicht länger von den Berufslügnern abGEZockt werden.

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Von Rechtsanwalt Felix Hoffmeyer

Kern der Änderung bei den Gebühren ist der Wegfall der Zweiteilung nach Radio bzw. TV und neuartigem Rundfunkgerät.

Stattdessen werden pro Haushalt 17,98 € im Monat fällig, unabhängig davon, ob der Haushalt tatsächlich Rundfunkgeräte bereit hält. Die GEZ nimmt im Übrigen jetzt schon sage und schreibe 7,3 Milliarden Euro pro Jahr an Geldern ein.

Meine Auffassung und auch die vieler anderer ist, dass das neue Gesetz rechtswidrig zustande gekommen ist, da es sich bei der GEZ-Abgabe bislang lediglich um eine Gebühr handelte, für die auch Gegenleistung erbracht worden ist. Jedoch wird dieser Beitrag ab 2013 fällig, gleich ob der Haushalt die Leistung auch in Anspruch nimmt oder nehmen kann.

Dies stellt eine Steuer dar, zu der die Länder allerdings keine Befugnis haben. Ausschließlich der Bund darf Steuern erheben. Da die Länder jedoch die Abgabe der GEZ-Gebühren regeln und der Bund bislang keine Regelung getroffen hat, ist der Abgabebetrag derzeit verfassungswidrig.

Des Weiteren verstößt die Gebühr gegen Artikel 3 GG, da jeder Haushalt und jedes Unternehmen (in Abhängigkeit der Anzahl der Mitarbeiter) gleiche Beiträge zu zahlen hat, unabhängig davon, ob er diese Geräte nutzt. Die ursprüngliche Aufteilung zum Bereithalten von Radio / Fernsehen und neuartigem Rundfunkgerät entfällt, sodass zum Beispiel auch Studenten, die meist nicht einmal einen Fernseher haben, die volle Gebühr bezahlen müssen. Eine Berufung auf das Nichtvorhandensein dieser Geräte entfällt völlig.

Wehren können Sie sich, indem Sie gegen den Gebührenbescheid innerhalb der Monatsfrist nach Zustellung rechtzeitig Widerspruch einlegen und gleichzeitig auch einen Antrag auf einstweilige Verfügung vor dem Verwaltungsgericht stellen, da der Widerspruch keine aufschiebende Wirkung besitzt. Das bedeutet, dass Sie bei einem Widerspruch ohne gerichtlichem Verfahren zunächst erst noch die Gebühren bezahlen müssten.

Ich bin entschiedener Gegner der GEZ und kann nur jedem empfehlen, sich ebenfalls gegen dieses unfaire System mit größter Gebührenverschwendung zu wehren.

Quelle: 123recht

 

3 Antworten to “Neue GEZ-Gebühren: wehren Sie sich!”

  1. Sylke said

    Eine einstweilige Verfügung, zu der hier geraten wird, ist leider nicht kostenlos. Und erst kürzlich wurde vom VG Augsburg der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt (Beschluss vom 06.02.2013, Az. Au 7 E 13.84). Wie sollte man denn nun verfahren?

  2. michaela said

    Na super! Ich bin azubine und bekomme kein bafoeg, allerdings heisst das nicht das ich so viel verdiene das ich denen auch noch das geld in arschieben kann! Ich besitze weder ein radio, noch ein fernsehr und auch kein pc! Und ich soll fast 18 euro im Monat zahlen? Was soll das denn! Ich habe kein bescheid kein brief kein garnichts erhalten woher soll ich denn ueberhaupt wissen das ich das bezahlen soll!

  3. Pappenheimer said

    „Ausschließlich der Bund darf Steuern erheben“
    ..dann ist wohl die von der Kommune erhobene Hundesteuer auch verfassungswidrig;-)

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