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Polit. Künstler erstattet Strafantrag bei Militärregierung

Verfasst von: krisenfrei - 01/07/2013

Nachdem er keinen Erfolg bei der zuständigen Staatsanwaltschaft hatte, hat der politische Künstler Werner May aus Fahrenwalde (Meck. Pomm) nunmehr Strafantrag gegen 12 Richter, 26 Staatsanwälte und 3 Rechtsanwälte wegen des Verdachts der Amtsanmaßung bei der
Botschaft der Russischen Föderation erstattet.

„Es gibt hier gar keinen Staat“, behauptet der Künstler, „und das Land ist seit 1944 besetzt, daher gelten noch immer die Besatzungsrechte.“ Im Gesetz Nr. 2, Artikel 5 „Befähigung der Richter, Staatsanwälte…“ der Militärregierung heißt es: „Niemand kann als Richter, Staatsanwalt, Notar oder Rechtsanwalt amtieren, falls er nicht seine Zulassung von der Militärregierung erhalten hat.“

Ich habe mich gewundert, warum Staatsanwälte meist „im Auftrag“ unterschreiben und Richter keine „Urteile“ sondern, nicht unterschriebene, „Ausfertigungen“ verschicken. Des Rätsels Lösung dürfte sein, dass die Damen und Herren in den Roben keine hoheitlichen Aufgaben erfüllen“, so der streitbare Künstler.
„Da es keinen Staat gibt für den sie tätig sein könnten, bedürfen sie einer Zulassung von der Militärregierung um ihr Amt ausüben zu können. Diese Zulassung haben sie offensichtlich nicht und übernehmen daher auch keine Verantwortung für ihre Bescheide oder Ausfertigungen.“

Nun ist die Botschaft der Russischen Föderation aufgefordert zu prüfen, ob alle Staatsanwälte und Richter, die Werner May in den letzten Jahren mit Strafanträgen oder Klagen beschäftigt hatte, eine Genehmigung der Militärbehörde haben. Sollte das nicht der Fall sein, so dürfte den Betroffenen ein Prozess wegen Amtsanmaßung bevorstehen und sämtliche Verfahren, die May angestrengt hatte, müssten neu aufgerollt werden.
„Dann aber von Staatsanwälten, die nicht dem Justizminister unterstehen und mit Richtern, die tatsächlich unabhängig sind, wie es das Grundgesetz seit 1949 garantiert,“ meint der politische Künstler abschließend.

Den Strafantrag findet ihr hier: http://www.widerstand-ist-recht.de/aktion/russbot.html

 

2 Antworten to “Polit. Künstler erstattet Strafantrag bei Militärregierung”

  1. Avatar von Karl

    Karl said

    „Soweit es sich um die Gebiete der sog. DDR handelt ,…“
    Na ja eigentlich endet die Besatzung doch 1995 lt. Potsdamer Abkommen, fur die Russen schon 1993, weil dafür „entschädigt“. In wie weit unsere amerikan. Freunde hier noch als Besatzer oder einfach nur als Beschützer gelten oder wir nur als zahlender Mitltärstützpunkt herhalten, ist ja nun auch fraglich. Effekt ist immer der gleiche, nur billiges Schmierentheater auf Kosten der Schlafschafe und der aufgeweckten. Die so glorreich über den Sozialismus gesiegt BRD ist nur eine Lachnummer, wenn nicht soviele unter ihr leiden und eingehen müßten.

    Der Brief ist ja nun schon einen Monat alt, gibts denn schon was neues?
    Seine Windmühlenkämpfe gegen den demokr. Rechtsstaat waren ja eher erfolglos.

  2. Ja, interessant –

    Soweit es sich um die Gebiete der sog. DDR handelt , wäre m.E. jetzt die Russ. Regierung aber nicht mehr so richtig zuständig- vielleicht sollte man mal die Besatzungsmacht USA fragen, ob die dazu noch ´ne Meinung hat.
    ( De facto wäre die BRD ja spätestens nach dem 2 Plus 4 Abkommen auch nicht mehr existent ) ( ? )
    Dafür ist nach Auffassung des BVerf.G das Deutsche Reich ja noch existent, aber z.Zt. nicht handlungsfähig….

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