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Erwin Pelzig: Der Fall Gustl Mollath

Verfasst von: krisenfrei - 26/06/2013

Der Kabarrettist Erwin Pelzig legt die Zusammenhänge des Skandals um die Zwangspsychiatrisierung Gustl Mollaths an der Tafel dar. Ein bayrischer Justizskandal der Sonderklasse.

 

Was sagt uns das? So funktioniert die Justiz in der BRD (Bananen Republik Deutschland)

 

3 Antworten to “Erwin Pelzig: Der Fall Gustl Mollath”

  1. Der Fall Mollath beweist uns wieder einmal, in was für einem „Rechts“-Staat wir leben.
    Schlimm, wie Bankster, Richter, Staatsanwälte, Gutachter und sonstige Justizbehörden zusammenarbeiten.
    Eine Hand wäscht und deckt die andere.
    Dieser Schweinestall muss ausgemistet werden, die beteiligten Lügner/Betrüger/Rechtsbeuger müssen zur Rechenschaft gezogen werden.
    Wetten: Am Ende darf der Steuerzahler die Entschädigung für die Unterbringung/Zwangshaft bezahlen.

  2. Richtig, ich habe es auch erlebt. Wer Lobbyisten anzeigt, hat bald einen an der Klatsche und die stellen einen Gegenstrafantrag
    .Rechtliches Gehör, Beweise, Gegenbeweise, alles uninteressant und willige Psychiater gibts zu Hauf und die verdienen gut damit und das von Steuergelden.Mollath ist die Spitze eines Eisberges und der kommt wahrscheinlich auch nicht eher frei, bis die Taten der tatsächlichen Täter verjährt sind und sie nicht mehr belangt werden können.
    Hoffentlich hat das angewendete Nazi-Unrecht bald ein Ende, es kann nicht sein, dass die Täter davonkommen und das Opfer belangt wird. Hier findet eine Rechtsbeugung unerhörten Ausmasses statt. Das Opfer wird zum Täter gemacht, damit die Täter Opfer sind.
    So wars bei mir und ich kann auch alles beweisen, es interessiert nur niemanden.Fazit: Lobbyisten anzeigen ist ein Bumerang, Hände weg und Mund zu, dann entsteht kein Schaden für einen selbst.
    Ich habe fertig!

  3. Der skandalöse Fall Mollath ist nur einer von unzählig vielen längst vorhandenen, nur noch nicht mit einer derartig weit ausgestatteten Publizität, tatsächlich vor sich hin stinkenden Justizskandale der Sonderklasse. Allerdings hielte man dies als gutgläubiger, mit der Materie nicht vertrauter und befasster Bürger so allerdings niemals für menschenmöglich!

    Wenn die Justiz nur diesen einen ihr die rechtsstaatliche Fratze vollends raubenden Problemfall mit unsäglich feigen, unfähigen Richtern und politisch faktisch kalt gestellten Staatsanwälten lückenlos aufklären würde, dann wäre ihre politische Abhängigkeit von der längst übermächtig gewordenen Exekutive in unserer als Rechtsstaat längst abgedankten, gequälten, nur so sich hin dümpelnden Pseudorepublik endlich mal öffentlich angeprangert.

    Es gibt rein fachlich so gesehen nur einen funktionierenden Rechtsstaat oder eine perfekt getarnte Unrechtsdiktatur!
    Wir haben es hier in der BRD mit letzterer zu tun, weil diese politisch seit langem so fehlbesetzte Institution Justiz niemals bereit ist und war, stets und sofort jede im Einzelfall sich deutlich zeigende schwere Fehlerhaftigkeit ihrer Entscheidungen einzugestehen und sodann ohne Rücksicht auf Namen und Positionen streng nach dem Gesetz aufzuarbeiten.

    Kein hier nur noch pro forma tätiger Systemstrafrichter könnte deshalb seinen in öffentlicher Verhandlung als Rechtsbrecher überführten Kollegen wegen Rechtsbeugung verurteilen, ohne sich dabei vorwerfen zu lassen, dass der systemkonforme Rechtsbruch hier im Lande bei Gericht längst zum tagtäglich gepflogenen Rechtsalltag gehört. Eine solche Norm als dauernd gepflogenen Systemrechtsbruch zu erkennen und zu beurteilen, wäre der Tod dieses uns umgebenden Systems mit einer von der politischen Klasse zu ihrem eigenen Vorteil etablierten, eben nur getarnten Willkürjustiz.

    Deshalb werden auch die klarsten Rechtsbeugungsvorwürfe in Sachen Mollath bis auf weiteres totgeschwiegen und nur noch weiterhin unter den großen stinkenden Justizteppich gekehrt werden können,
    Selbst wenn das klar erkennbare Justizopfer Mollath dabei noch jahrelang weiterhin unschuldig in der geschlossenen Psychiatrie sitzen muss.
    Dann hat er eben Pech gehabt, weil „Justizirrtum auch nur menschlich ist!“!

    Die hier im Justizalltag stets angewendeten Systemgesetze lassen eine andere Behandlung des Falles Mollath nicht zu, so eindeutig er sich als gnadenlos praktizierte Justizwillkür auch objektiv stellen mag. Mit dem Fall Mollath und seiner genauen Beobachtung der Öffentlichkeit kommen wir dem Ende unserer Justizdiktatur erheblich näher.

    Friedrich Schmidt Rechtsassessor

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