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Grundgesetzänderung: Neufassung Artikel 8 seit 1.6.2013 in Kraft!

Verfasst von: krisenfrei - 04/06/2013

Die Redaktion des Nachrichtenspiegels ist stolz, als erstes deutsches Online-Medium die Änderung des Artikel 8 des Grundgesetzes präsentieren zu können:

Grundgesetz Artikel 8:

(1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.

(2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.

(3) (Zusatz ab 1.6.2013): Sollten die Deutschen sich versammeln und lässt sich dies nicht durch ein Gesetz verhindern, wird die Versammlung unverzüglich durch die Polizei abgebrochen. Sämtliche Teilnehmer werden erkennungsdienstlich behandelt.

Wie eine Demo deren Verbot vom Gericht aufgehoben wurden dann doch praktisch durch die Polizei unterbunden wird, zeigte sich am Samstag in Frankfurt.

 

Zusätzlich gibt es neue Polizeigesetze, die die Definition gefährlicher Gegenstände weiter voranschreiben. In Zukunft sind folgende gefährliche Gegenstände verboten, bei Widerhandlung ist mit brutaler Polizeigewalt zu rechnen:

a) Sonnenbrillen

b) Regenschirme

Quelle: FAZ.

Offiziell teilt die Polizei bislang …

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Eine Antwort to “Grundgesetzänderung: Neufassung Artikel 8 seit 1.6.2013 in Kraft!”

  1. Ich wüßte eigentlich nicht, dass eine Brille ( meine Brille tönt z.B. automatisch bei Sonne ab und verdunkelt sich entsprechend ) dann zu einem verbotenen Gegenstand mutieren sollte.
    Sowas ist krank und ist Teil eines kranken Systems.
    Im Gegensatz dazu vermummt sich die Polizei, indem sie sich mit Helmen, Visieren und Guerilla-Kämpfer- ähnlichen Schals , die das Gesicht weitgehend verdecken, ausstattet und diese bei Demos dann verwendet.
    Der oberste Dienstherr der Polizei ist daher aufzufordern, diese illegalen Vermummungstaktiken zu unterlassen.
    Noch was : Alle Gewalt geht vom Volk aus- und nicht von Hr. Friedrich oder einem sonstigen Wüterich.

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